Es bleibt also beim Soli. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Zuschlag auf die Einkommensteuer weiter erhoben werden darf. Dies ist zunächst einmal eine schlechte Nachricht für die Steuerzahler – aber das Gleiche gilt auch für die Menschen in der ehemaligen DDR.
Zwanzig Jahre nach der deutschen Einheit muss sich die Bevölkerung in Ostdeutschland weiter wie ein kollektiver finanzieller Pflegefall fühlen, der ohne die Stütze Soli nicht über die Runden kommt. Dies wird dem, was die Menschen jenseits des einstigen Eisernen Vorhangs in den vergangenen zwei Jahrzehnten geleistet haben, nicht gerecht. Zwischen Rügen und Erzgebirge gibt es reichlich Erfolgsgeschichten zu erzählen, die denen im Westen in nichts nachstehen. Und strukturschwache Gebiete mit hoher Arbeitslosigkeit finden sich nicht nur in Sachsen und Brandenburg, sondern auch in NRW oder Schleswig-Holstein. Hinzu kommt, dass der Soli längst keine zweckgebunde Ost-Hilfe mehr darstellt, sondern zum Gutteil im Bundeshaushalt versickert.
Die Richter haben gesprochen. Nun muss die Politik handeln. Zwanzig Jahre nach der Einheit ist es Zeit für eine Hilfe, die sich nach Bedürftigkeit richtet. Und nicht nach der Himmelsrichtung.