Brüssel. .
Bei Flugzeugabstürzen sollen Angehörige künftig innerhalb von zwei Stunden informiert werden. Darauf haben sich die Regierungen der 27 EU-Staaten und das Europäische Parlament in Straßburg verständigt.
Außerdem dürfen die Namen der Opfer erst öffentlich bekannt gegeben werden, wenn die Familien zugestimmt haben.Vor Antritt des Fluges können Reisende Kontaktpersonen benennen, die im Falle eines Unfalls angerufen werden. „Mit den Kontaktpersonen wird sichergestellt, dass nicht erst nach den entsprechenden Ansprechpartnern bei der Fluglinie, der zuständigen Behörde oder dem Flughafen gesucht werden muss“, sagte der SPD-Europaabgeordente Knut Fleckenstein. Außerdem müssen die nationalen Behörden Ansprechpartner bestimmen, die den Kontakt mit den Familien halten.
Bei der Ermittlung der Absturzursache sollen die nationalen Flugsicherungsbehörden besser miteinander und mit der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) zusammenarbeiten. Möglichst innerhalb von zwölf Monaten nach dem Unfall sollen zudem die Untersuchungsergebnisse öffentlich gemacht werden.
Die neuen Regelungen werden innerhalb der nächsten Wochen in Kraft treten und gelten für europäische Fluglinien und für Zwischenfälle in Europa.