Luxemburg. .

Der Europäische Gerichtshof hat das staatliche Wettmonopol bei Sportwetten in Deutschland gekippt. Die deutsche Regelung über Sportwetten sei eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs und der Niederlassungsfreiheit in der EU.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das deutsche Monopol für Lotterien und andere Glücksspiele gekippt. Grundsätzlich seien solche Wettmonopole zwar zulässig, um die Spielsucht zu bekämpfen, entschied der EuGH am Mittwoch in Luxemburg. In Deutschland werde dieses Ziel aber nicht konsequent verfolgt. So betrieben die Lotto-Monopolgesellschaften der Länder umfangreiche Werbekampagnen, zudem würden reichlich private Geldspielautomaten genehmigt. Das verbot für private Wettveranstalter, etwa im Internet, sei daher ab sofort nicht mehr anwendbar. (afp/rtr)