Hamburg. .

In Schleswig-Holstein kommt es einem Gerichtsentscheid zufolge zu vorgezogenen Landtagswahlen. Das Gericht setzte eine Frist bis Ende September 2012, bis dahin müssen die Bürger einen neuen Landtag gewählt haben.

Das schleswig-holsteinische Verfassungsgericht hat das dortige Landeswahlgesetz in Teilen für verfassungswidrig erklärt und Neuwahlen bis 30. September 2012 angeordnet. Das entschieden die Richter in einem am Montag in Schleswig verkündeten Urteil. Geklagt hatten die Opposition im Kieler Landtag und mehrere Bürger. Das Parlament hat nun bis 31. Mai 2011 Zeit, das Gesetz zu ändern und danach auf verfassungskonformer Basis Neuwahlen anzusetzen. Nächster regulärer Wahltermin wäre im Jahr 2014 gewesen.

Die Fraktion der Linkspartei im Kieler Landtag und 48 Bürger hatten gegen die Berechnung der Sitzverteilung in dem 2009 gewählten Parlament eine Wahlprüfungsbeschwerde eingereicht, da diese aus der Anwendung umstrittenen Formulierung im Wahlgesetz basierte. Zugleich gingen die Fraktionen von Grünen und Südschleswigschem Wählerverband (SSW) mit einer Normenkontrollklage gegen das Landeswahlgesetz vor.

Der nun vom Verfassungsgericht beanstandeten Regelung zufolge wird die Zahl der sogenannten Ausgleichssitze beschränkt, die dem Parlament im Gegenzug für Überhangmandate zugeschlagen werden. Daher waren nach der Wahl im vergangenen Jahr drei Überhangmandate der CDU nicht durch entsprechende Ausgleichssitze kompensiert worden, was Schwarz-Gelb zu einer knappen Mehrheit von derzeit einer Stimme verhalf. Würden diese drei Überhangmandate ebenfalls in die Berechnung einbezogen, hätte der Landtag von 95 auf 101 Abgeordnete anwachsen und CDU und FDP dort ihre Mehrheit verlieren müssen. Die umstrittene Klausel muss laut Verfassungsgericht nun geändert werden. (afp/rtr)