Köln. .
Der WDR kann Günther Jauch für die ARD verpflichten. Das Verwaltungsgericht Köln wies einen Antrag eines Zuschauers ab, dem öffentlich-rechtlichen Sender den Vertragsabschluss mit Jauchs Firma zu untersagen.
Der WDR kann Günther Jauch für die ARD verpflichten. Das Verwaltungsgericht Köln wies laut Mitteilung vom Montag den Antrag eines Zuschauers ab, dem öffentlich-rechtlichen Sender durch eine einstweilige Anordnung vorläufig zu untersagen, einen Vertrag mit der Firma des TV-Moderators zu unterzeichnen.
Nach diesem Vertrag soll Jauch ab Herbst 2011 für die ARD am Sonntagabend eine Talkrunde moderieren und seine Firma die neue Sendung produzieren. Gegen die Unterzeichnung dieses Vertrages hatte sich ein früherer WDR-Redakteur als Rundfunkgebührenzahler mit dem Argument gewandt, der Vertrag über die neue Sendung führe zu erheblichen Mehrkosten und damit zu einer „Verschwendung von Rundfunkgebühren“.
Das Gericht lehnte den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach Justizangaben ab, weil er unzulässig sei. Das Verwaltungsgericht hob demnach in seinem Beschluss hervor, dass es unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt einen Anspruch des einzelnen Zuschauers gebe, im Gerichtswege auf die Mittelverwendung und Programmgestaltung Einfluss zu nehmen. Nach der rechtlichen Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland obliege die Prüfung der in Rede stehenden Mittelverwendung den dazu berufenen Gremien der Rundfunkanstalten.
Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden. (ddp)