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Der Internetkonzern Google reagiert auf die Kritik: Betroffene haben nun länger Zeit, gegen die Veröffentlichung ihrer Häuser im Internetatlas Street View vorab Widerspruch einzulegen.

Google hat sich dem Druck deutscher Datenschützer gebeugt und verlängert die Widerspruchsfrist gegen Hausansichten im geplanten Straßenfotodienst Street View auf acht Wochen. Bislang galt eine Vorabwiderspruchsfrist von nur vier Wochen. „Wir möchten damit den Bürgern, die sich gegen eine Veröffentlichung ihrer Häuser oder Wohnungen bei Street View entscheiden, ausreichend Zeit für ihren Widerspruch geben“, erklärte Google in einem Blogeintrag. Google will noch in diesem Jahr seinen Dienst in 20 deutschen Städten starten. Betroffene Hausbesitzer und Mieter können nun bis 15. Oktober gegen die Veröffentlichung ihrer Gebäude schon im Vorfeld Widerspruch einlegen.

Unter anderem hatte die EU Google gedrängt, die Vorab-Frist auf mindestens sechs Wochen zu verlängern. Auch die Bundesregierung übte an der kurzen Frist Kritik.

Wie man Widerspruch einlegt

Weitere Zusagen

In einer Mitteilung des Google-Datenschutzbeauftragten Peter Fleischer vom Donnerstag aus Hamburg machte Google noch eine Reihe weiterer neuer Zusagen zum Datenschutz bei Street View: Die persönlichen Angaben der Antragsteller sollen „sicher verwahrt“ werden und nach einer gesetzlichen Verjährung gelöscht werden. Damit reagierte Google auf den Vorwurf, man müsse erste neue private Daten preisgeben, ehe das eigene Wohnhaus aus Street View ausgeblendet werde.

Google fordert für den Antrag zur Ausblendung aus Street View in der Tat Name und Adresse des Antragstellers. Auch Einzelheiten über das Haus wie etwa Farbe der Fassade werden abgefragt. Datenschützer hatten gesagt, so würde Google erst recht herausfinden, wer in welchem Haus wohne. (we/apn)

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