Brüssel. .
Das EU-Parlament hat keinen Appetit auf ,Uhu-Wurst’: Die Abgeordneten haben am Mittwoch eine Zulassung des Enzyms Thrombin zur Lebensmittelherstellung verboten.
Das Enzym Thrombin wird in Europa nicht zur Herstellung von Lebensmitteln zugelassen. Das haben die Straßburger Europa-Parlamentarier am Mittwoch entschieden. Thrombin ist ein Blutbestandteil, der verwendet werden kann, um kleinste Fleischfetzen zu festen Stücken zu verbinden – der Faserbrei wächst so zum stattlichen Schnitzel.
Die Abstimmung verlief denkbar knapp: 370 Parlamentarier stimmten gegen die Zulassung auf dem europäischen Markt – das ist gerade einmal eine Stimme mehr als die erforderliche absolute Mehrheit der 736 Abgeordneten. Während die deutsche Abgeordneten von CDU/CSU und FDP lediglich eine entsprechende Kennzeichnung verlangt hatten, votierten SPD, Grüne und Linke gegen „die Uhu-Wurst“.
Nur ein Teilsieg der Verbraucherschützer
Klebefleisch-Gegner und Verbraucherschützer verbuchen die Entscheidung aber nur als Teilsieg. „So lange es in Deutschland weiterhin erlaubt ist, abenteuerliche Produkte wie ‚Gelschinken’, oder ‚Analogkäse’ herzustellen und zu verkaufen, müssen wir gemeinsam mit Verbraucherschutzorganisationen weiter dafür kämpfen, eindeutige und verständliche Kennzeichnungspflichten einzuführen“, sagt die Linken-Abgeordnete Sabine Wils.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) und Foodwatch weisen darauf hin, dass andere Enzyme mit ähnlicher Wirkung bereits verwendet werden und nicht kennzeichnungspflichtig sind. Christian Fronczak vom VZBV fordert deshalb ein „Reinheitsgebot für Rohprodukte“: „Bei Schinken erwarten Kunden im Gegensatz zu etwa Hähnchen-Nuggets ein gewachsenes Stück Fleisch“, so der Verbraucherschützer.
Thrombin ist mit der aktuellen Entscheidung vorerst vom Tisch. Der Stoff war Teil einer Liste, die die Europäische Kommission zur Zulassung vorgeschlagen hatte. Die EU-Behörde muss die entsprechende Liste nun überarbeiten und neu vorlegen.