Berlin. .

Die Angehörigen der Opfer des umstrittenen Luftangriffs von Kundus sollen Geld- und Sachleistungen bekommen. Das hat die Bundesregierung am Mittwoch bekannt gegeben. Laut einem Medienbericht, kritisiert der Anwalt der Hinterbliebenen die Pläne als unzureichend.

Bundesregierung will die zivilen Opfer des verheerenden Luftangriffs bei Kundus vom 4. September individuell entschädigen. Als Unterstützung kommen laut einer am Mittwoch veröffentlichten Mitteilung des Verteidigungsministeriums in Berlin sowohl finanzielle Leistungen als auch Sachleistungen wie Rinder oder eine Ladeneinrichtung in Betracht. Über die Höhe der Leistungen machte das Ministerium keine Angaben. Entscheidend sei, dass die Unterstützung „landestypisch“ sei und unter der Bevölkerung und Opfern nicht zu Unfrieden führe.

Um die Entschädigungen zu verteilen, gab es den Angaben zufolge am Mittwoch in Kundus ein erstes Gespräch mit der Bundeswehr, Vertretern des afghanischen Innenministeriums und der betroffenen Distrikte statt. Geplant ist, dass eine unabhängige Schiedskommission feststellen soll, wer zum Kreis der zu unterstützenden Angehörigen und Opfer gehört. Die Leistungen erfolgen demnach „ohne Anerkennung rechtlichen Verpflichtung“.

Durchschnittlich 4000 Euro je Todesfall?

Laut „Spiegel“ will die Bundeswehr die Angehörigen der zivilen Opfer mit durchschnittlich 4000 Euro je Todesfall entschädigen. Das Budget soll bei insgesamt 400.000 Euro liegen. Bei dem Angriff, den ein deutscher Oberst angeordnet hatte, waren bis zu 142 Menschen gestorben, darunter auch zahlreiche Unbeteiligte. Der Anwalt der Hinterbliebenen, Karim Popal, hatte die Pläne als unzureichend kritisiert und wollte Klage erheben.

Den Angehörigen der am Karfreitag von der Bundeswehr irrtümlich getöteten sechs afghanischen Soldaten wurden in einer feierlichen Zeremonie Geld- und Sachleistungen als Wiedergutmachung übergeben. Die Familien hätten dies akzeptiert, teilte das Verteidigungsministerium mit. (afp)