Berlin. .

Das Nothilfepaket für Griechenland ist geschnürt: Deutschland wird Athen mit bis zu 22,4 Milliarden Euro zur Seite stehen. Bundestag und Bundesrat haben das beschlossen. Derweil reichten Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler eine Verfassungsbeschwerde dagegen ein.

Deutschland wird dem vom Staatsbankrott bedrohten Griechenland mit bis zu 22,4 Milliarden Euro zur Seite stehen. Sowohl Bundestag als auch Bundesrat beschlossen am Freitag im Eilverfahren die Milliardenhilfen, gegen die unmittelbar darauf eine Verfassungsklage einging. Bundespräsident Horst Köhler wurde noch am Nachmittag die Gesetzesvorlage zur Ausfertigung zugeleitet. Am Abend stand in Brüssel ein Treffen der 16 Staats- und Regierungschefs der Euroländer an, auf dem die mit dem Internationalen Währungsfonds IWF abgestimmten Gesamthilfen förmlich beschlossen werden sollten.

Das internationale Hilfspaket für Athen hat einen Gesamtumfang von 110 Milliarden Euro, von denen der IWF 30 Milliarden bereitstellt. Hinzu kommen weitere 80 Milliarden Euro der Euro-Zone. Der Anteil Deutschlands beträgt 22,4 Milliarden Euro, die von der Förderbank KfW als Kredite gewährt und vom Bund garantiert werden.

Kanzlerin erhält Rückendeckung

Kurz vor dem Eurogruppentreffen plädierte Merkel für eine Debatte, die deutlich machen müsse, „dass das Primat der Politik bei der Sicherung der Stabilität des Euro für uns absoluten Vorrang hat“. Dazu gehöre auch eine schnelle und stärkere Regulierung auf den Finanzmärkten. Alle Länder müssten zudem bei der Erfüllung des Stabilitäts- und Wachstumspakts ihre Hausaufgaben machen, sagte sie.

Rückendeckung bekam die Kanzlerin vom Bundestag, der mit dem Lissabon-Vertrag seit Ende 2009 mehr Mitspracherecht in europäischen Fragen hat. In einen Entschließungsantrag wird die Bundesregierung aufgefordert, sich für ein europäisches Frühwarnverfahren und härtere Sanktionen gegen Euro-Sünder einzusetzen. Eine von der SPD und Grünen geforderte Finanztransaktionssteuer wurde verworfen.

Rasches Handeln gefordert

Zudem wird in dem Koalitionsantrag eine unabhängige europäische Ratingagentur, eine Regulierung bestehender Rating-Agenturen und Hedgefonds, ein Verbot ungedeckter Leerverkäufe von Finanzmarktinstrumenten, eine Bankenabgabe zur Errichtung eines Stabilitätsfonds und ein Verbot der umstrittenen Kreditausfallversicherungen verlangt.

Im Bundesrat bekräftigte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) den Vorstoß, ein insolvenzähnliches Verfahren für EU-Mitgliedstaaten zu prüfen. In dem jetzigen Fall, der ohne historisches Vorbild sei, komme es aber auf ein rasches Handeln an: „Die Stabilität der Euro-Zone als Ganzes steht - wie wir in diesen Tagen sehen - auf dem Spiel“, sagte er. Schäuble teilte ferner mit, dass auch die Banken sich mit acht Milliarden Euro an den Hilfen beteiligen.

Eilantrag eingereicht

Die Opposition verlangte derweil gesetzliche Regelungen, um die Banken und Kreditinstitute grundsätzlich zur Bewältigung der Finanzkrise heranzuziehen. Während die Union im Bundestag einen dazu ins Spiel gebrachte Finanztransaktionssteuer ablehnte, zeigte sich Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) kurz vor der Landtagswahl am Sonntag grundsätzlich offen für die Forderung. Die Frage sei noch nicht vom Tisch, sagte Rüttgers, sprach sich aber für eine internationale Lösung aus.

Derweil reichte eine Gruppe von fünf Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlern einen Eilantrag und eine Verfassungsbeschwerde gegen das Nothilfegesetz in Karlsruhe ein. Die Kläger wollen erreichen, dass das Gericht mit einer einstweiligen Anordnung „dem Bundespräsidenten und der Bundesregierung die Ausfertigung und Ausführung“ des Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetzes vorerst untersagt. Aus Sicht der Kläger verstößt das Nothilfepaket von gut 22 Milliarden Euro gegen die EU-Verträge. (ddp)