Wuppertal. .

Im Kassandra-Prozess hat das Landgericht Wuppertal am Mittwoch einen 15-Jährigen Schüler zu achteinhalb Jahren Jugendhaft wegen versuchten Mordes verurteilt. Der Angeklagte hatte zum Prozessauftakt ein Geständnis abgelegt. Das Gericht ging über die Forderung der Anklage hinaus.

Der Peiniger der kleinen Kassandra aus Velbert ist zu einer Jugendstrafe von achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Wuppertal sprach den 15-jährigen Angeklagten am Mittwoch in dem nichtöffentlichen Prozess unter anderem des versuchten Mordes für schuldig. Der Jugendliche hatte im September 2009 die damals neunjährige Kassandra mit einem Stein schwer am Kopf verletzt und in einen Abwasserschacht geworfen.

Der damals 14-Jährige schlug nach Überzeugung des Gerichts dem Mädchen zunächst mit der Faust zwei Mal ins Gesicht, wie ein Gerichtssprecher sagte. Das Motiv soll Verärgerung darüber gewesen sein, dass Kassandra ihn einmal verpetzt habe. Er habe deshalb nicht mehr mit ihrem Bruder spielen dürfen, sagte der Sprecher. Nach den Faustschlägen habe er nach Ansicht des Gerichts aus Angst vor einer Bestrafung den Entschluss gefasst, das Mädchen zu töten.

Gericht ging über Straf-Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus

Der Jugendliche soll das Mädchen dann mit einem etwa zehn Kilogramm schweren Betonstein gegen die linke Gesichtshälfte geschlagen haben, wodurch Kassandra einen Schädelbruch erlitt. Danach warf er die Schülerin dem Urteil zufolge in den 1,50 Meter tiefen Abwasserschacht und schmiss zudem noch vier weitere schwere Steine auf das Mädchen. Danach soll er den Gullydeckel über den Schacht gezogen haben.

Das Mädchen wurde erst nach Stunden von einem Suchhund gefunden. Wenig später wäre das Kind wohl gestorben. Das Verbrechen hatte wegen der Brutalität der Tat bundesweit Entsetzen ausgelöst. Wegen des Alters der Angeklagten fand der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Das Gericht ging mit seinem Urteil noch über der Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus. Diese hatte nach Angaben eines Sprechers der Behörde eine Strafe von sieben Jahren und zehn Monaten gefordert. Die Verteidigung plädierte auf fünf Jahre. Die Richter blieben allerdings unter der nach Jugendstrafrecht möglichen Höchststrafe von zehn Jahren.

Der 15-Jährige hatte nach Angaben seiner Verteidigerin Astrid Denecke zum Beginn des Prozess ein Geständnis abgelegt. Die Verteidigung erwägt nun, Revision gegen das Urteil einzulegen. Dies sei aber noch nicht entschieden, sagte Denecke. (afp)