Brüssel. .

Der Billigflieger Ryanair will seinen Kunden unter Umständen nur einen Teil der Kosten erstatten, die durch die massiven Flugausfälle entstanden sind. Und das, obwohl die Europäische Kommission bereits die Rechte von Flugpassagieren auf vollständige Erstattung betont hatte.

Der irische Billigflieger Ryanair will seinen Kunden unter Umständen nur einen Teil der Kosten durch die massiven Flugausfälle aufgrund der Vulkanasche-Wolke über Europa erstatten. Das Unternehmen berücksichtige „alle angemessenen und mit Belegen eingereichten Passagier-Auslagen der letzten Woche“, erklärte Ryanair-Chef Michael O’Leary am Mittwoch. „Diese sind in ihrer Rückzahlung jedoch begrenzt durch den eigentlich bezahlten Flugpreis jedes Passagiers“, ergänzte er. Wer aufgrund eines späteren Rückflugs also ein Hotel buchen musste, bleibt unter Umständen auf einem großen Teil dieser Kosten sitzen.

Die Europäische Kommission hatte erst am Mittwoch erneut auf die Rechte von Flugpassagieren durch die Flugausfälle hingewiesen. Nach EU-Recht haben die Reisenden bei gestrichenen Flügen Recht auf die vollständige Erstattung ihres Flugtickets einschließlich der Gebühren oder auf eine Ersatzbeförderung. Entscheidet sich ein Passagier für letzteres - also etwa einen späteren Flug, eine Bahn- oder eine Busfahrt - muss die Fluggesellschaft auch für die etwaig notwendige Unterkunft bis zum Abflug oder zur Abfahrt aufkommen.

Eine Ryanair-Sprecherin sagte mit Blick auf mögliche Klagen gegen das Vorgehen des Unternehmens: „Naja, wir werden sehen, was passiert.“ Sie verwies darauf, dass sich Passagiere mit Beschwerden an die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde für Luftfahrt wenden müsen. In Deutschland ist dies das Luftfahrt-Bundesamt. O“Leary sagte dem irischen Radiosender RTE, es gebe „kein Gesetz, das einer Fluggesellschaft, die 30 Euro für ein Ticket nimmt, vorschreibt, tausende Euro für Hotels auszugeben. Das ist absurd.“ (afp)