Berlin/München. .

Die bayerische Landeszentrale für Medien hat dem TV-Sender DSF die weitere Ausstrahlung brutaler Kampfsportsendungen verboten. Wie die Behörde am Freitag erklärte, sei die Gewaltdarstellung des „Ultimate Fighting“ nicht akzeptabel. Das Programm solle rasch geändert werden.

Der Fernsehsender DSF darf die umstrittenen „Ultimate Fighting“-Kampfsportsendungen nicht mehr zeigen. Wie die bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) am Freitag in München mitteilte, wurde die Genehmigung für die Formate „The Ultimate Fighter“, „UFC Unleashed“ und „UFC Fight Night“ aufgehoben. Der BLM-Fernsehausschuss hält die Sendungen wegen der darin gezeigten massiven Gewalt für nicht akzeptabel. Sie sollen nun schnellstmöglich durch andere genehmigungsfähige Programminhalte ersetzt werden. Der DSF nahm die Entscheidung zunächst zur Kenntnis.

„Wir können uns dazu allerdings noch nicht abschließend äußern, da wir zunächst intern prüfen, welche Konsequenzen diese Verfügung der BLM nach sich ziehen wird - insbesondere im Hinblick auf die bestehenden Vertragsbeziehungen mit der „Ultimate Fighting Championship“ (UFC)“, sagte DSF-Geschäftsführer Zeljko Karajica. Der Sender habe die Diskussion zum Thema „Ultimate Fighting“ in den vergangenen Wochen und Monaten selbstverständlich intensiv verfolgt, fügte er hinzu. „Dabei haben wir auch immer betont, dass wir uns der aktuellen Debatte zu dieser Thematik nicht verschließen“, sagte er. Diesbezüglich stehe man auch im Austausch sowohl mit den Landesmedienanstalten als auch mit dem Vertragspartner UFC.

Auch Landesmediensanstalt NRW prüft sende-Verbot

Die Kämpfe wurden den Angaben zufolge seit März 2009 samstags ab 23 Uhr im DSF ausgestrahlt. Die darin vorkommenden Szenen wie das Einschlagen auf einen am Boden liegenden Gegner widersprächen dem Leitbild eines öffentlich-rechtlich getragenen Rundfunks in der Bayerischen Verfassung, urteilte der BLM-Fernsehausschuss. In Artikel 111a seien unter anderem gegenseitige Achtung und das Verbot der Verherrlichung von Gewalt vorgegeben.

In Bayern gibt es im Medienrecht eine Sondersituation: Demnach befindet sich der private Rundfunk in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft. Die BLM ist öffentlich-rechtlicher Träger aller privater Programmangebote, die von der BLM lizensiert wurden.

Der Extrem-Kampfsport „Ultimate Fighting“ steht unter anderem bei Medienwächtern schon seit längerem in der Kritik. Der Direktor der Landesanstalt für Medien (LfM) NRW, Norbert Schneider, hatte Ende Februar ein Verfahren gegen die Sendung angekündigt. „Wir werden prüfen, ob die gezeigten Bilder der Sendung „Ultimate Fighting“ die Menschenwürde verletzen. Ich glaube nicht, dass man hinnehmen muss, wenn im Fernsehen Bilder zu sehen sind, wie sich Menschen halbtot schlagen“, sagte er.

Der Sportsender bescheibt die Kämpfe auf seiner Website als „Action-Spektakel pur mit dem „Zehnkampf des Kampfsports““. Die „UFC Ultimate Fighting Championship“ sei die „größte und erfolgreichste Mixed-Martial-Arts-Organisation der Welt“. Vereint würden verschiedene Formen des Kampfsports wie Boxen, Kickboxen, Karate oder Jiu-Jitsu. (ddp)