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Die Bundesregierung streitet über den richtigen Umgang mit Missbrauchs-Delikten. CDU- und CSU-Politiker sprechen sich für eine Verlängerung der Verjährungsfristen bei sexuellen Übergriffen aus - Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ist dagegen.
Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) fordert eine Verlängerung der Verjährungsfristen bei sexuellen Übergriffen. Sie halte diese Maßnahme schon deshalb für sinnvoll, „weil die bisherige Erfahrung lehrt, dass über Missbrauch erst nach vielen Jahren gesprochen wird und die Täter womöglich straffrei bleiben“, sagte sie der „Passauer Neuen Presse“.
Unterstützung kommt von CSU-Chef Horst Seehofer. Er betonte, hierzu hätten Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) und die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) „das Richtige gesagt“. Man müsse nicht nur über die Aufklärung und die Bestrafung solcher Fälle, sondern auch „über die rechtlichen Grundlagen nachdenken“. Seehofer fügte hinzu: „Dies sollte man in der gebotenen Sorgfalt tun.“ Das hätten Schavan und die bayerische Justizministerin auch getan.
Aktuelle Rechtslage ist aus CSU-Sicht „lächerlich“
Merk bekräftigte vor einer Sitzung des CSU-Vorstands: „Es ist unbedingt notwendig, dass die Verjährungsfristen verlängert werden.“ Denn es müsse den Missbrauchsopfern ein „ganz klares Signal“ gegeben werden. Bei diesem Delikt komme man erst sehr viel später als bei anderen Delikten dazu, die „Täter zu verfolgen“. Oftmals seien nämlich die Opfer nicht in der Lage, frühzeitig auf die Täter hinzuweisen. Deshalb müsse man ihnen dafür eine längere Zeit einräumen.
Merk kritisierte, was das Zivilrecht derzeit den Opfern mit einer Verjährungsfrist von drei Jahren biete, sei „lächerlich“. Die CSU-Politikerin fügte hinzu: „Wir brauchen deswegen auch eine Harmonisierung von zivilrechtlicher und strafrechtlicher Verjährung - ich sage mindestens 30 Jahre.“
Widerstand von der Bundesjustizministerin
Widerspruch kommt von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Sie warnte, eine Verlängerung der Verjährungsfristen sei kein „Allheilmittel“. Es sei ganz schwierig, 40 oder 50 Jahre nach einer Tat noch wirklich die Sachverhalte zu ermitteln oder Zeugen zu haben, sagte Leutheusser-Schnarrenberger am Montag im Deutschlandfunk.
Missbrauchsfälle könnten nach der Volljährigkeit des Opfers noch bis zu 20 Jahre verfolgt werden. Wenn ein Opfer erst nach 40 oder 50 Jahren selbst an die Öffentlichkeit oder an die richtigen staatlichen Stellen gehen wolle, nützten auch zehn Jahre Verlängerung der Frist nichts, fügte sie hinzu. Eine vollständige Aufhebung der Verjährungsfrist wie bei Mord halte sie schon aus „grundsätzlichen Überlegungen“ nicht für den richtigen Weg. (apn/ddp)