Das Gericht hat Klartext gesprochen. Zweimal zwölf, einmal elf, einmal fünf Jahre Haft. Alles deutlich über den Anträgen der Verteidiger. Die Urteile und der Prozess waren wichtig als Warn-Signal an alle Islamisten - und als deutlicher Hinweis darauf, dass schnell ein neues Gesetz zur Datenspeicherung notwendig ist.

Die Sauerland-Attentäter büßen für Planung und Vorbereitung einer Tat, die möglicherweise 150 US-Soldaten das Leben gekostet und Deutschland erneut in den Ruf gebracht hätte, bei der Beobachtung von Islamisten zu schnell wegzugucken.

Das Gericht hat Klartext gesprochen. Zweimal zwölf, einmal elf, einmal fünf Jahre Haft. Alles deutlich über den Anträgen der Verteidiger. Die Sauerland-Attentäter büßen für Planung und Vorbereitung einer Tat, die möglicherweise 150 US-Soldaten das Leben gekostet und Deutschland erneut in den Ruf gebracht hätte, bei der Beobachtung von Islamisten zu schnell wegzugucken.

Von daher: Dieser Prozess, diese Urteile waren wichtig. Sie zeigen der Welt und möglichen Tätern, dass der gewaltsame Kampf gegen die „Ungläubigen“ nicht unentdeckt bleibt und auch nicht ungestraft. Das wichtigste Signal setzt aber die Aufdeckung der Tatvorbereitungen durch Geheimdienste, Bundes- und Landeskriminalämter. Selten haben deutsche Sicherheitsbehörden so gute Arbeit geleistet, um Attentätern auf die Spur zu kommen. Der Aufwand - auch, wenn er an technische und personelle Grenzen stieß - hat sich gelohnt.

Was lehrt der Fall Medebach?

Der Fall lehrt, dass Deutschland nicht nur Ruhe- und Rückzugsraum von islamistischen Terroristen ist, wie uns manche Politiker gerne einreden, sondern auch Tatort. In Hamburg planten Mohammed Atta und Co. 2001 die Anschläge auf World Trade Center und Pentagon. In Köln bastelten die Kofferbomber ihre Sprengsätze, mit denen sie die Regionalzüge der Bahn in Koblenz und hinter Dortmund in die Luft sprengen wollten. Im Sauerland also gab es den Vorlauf für den geplanten und dann gekonnt vereitelten Anschlag auf die US-Kasernen.

Ob der Instrumentenkasten der Sicherheitsbehörden ausreicht, um neue Trends des Terrorismus auszubremsen, bleibt dahingestellt. Sie müssen eben nicht nur arabische Namen tragen, wie gerade der Sauerland-Prozess beweist. Gegen „home grown terrorists“, die deutschstämmigen eben, sind ganz andere Fahndungsraster nötig als bisher. Und dass El Kaida heute eher sehr selbstständige Franchise-Unternehmer als Täter beschäftigt statt direkter Befehlsempfänger aus ihrem Kader im Hindukusch macht die Sache für die Ermittler auch nicht leichter.

Wer „Ungläubige“ töten will, lässt sich heute durch geifernde Homepages animieren, lädt sich die Bombenbau-Anleitung aus dem Internet herunter, nutzt Dutzende von Handys zur Vorbereitung der Tat. Der Schutz vor diesen potenziellen Mördern muss also mithalten können. Die Strafverfolgungsbehörden brauchen selbst HighTech-Instrumente. Sie brauchen auch die entsprechenden Gesetze.

Denn anders als die Sauerland-Attentäter konnten die Kofferbomber nur konsequent überführt werden, weil ihre Telefonate im Nachhinein verfolgt werden konnten. Das zeigt, wie schnell ein neues, diesmal verfassungsgemäßes Recht zur Speicherung von Vorratsdaten her muss. Zur Erinnerung an alle, die noch zweifeln: Die beiden wollten Otto Normalverbraucher in die Luft jagen, der unterwegs zur Familie nach Hamm und Mainz war.