Berlin. .

Die Bundesregierung treibt trotz der ungeklärten Frage der Atomkraftwerks-Laufzeiten eine neue Atomsteuer zu Lasten der Energieversorger voran. Sie soll dem Bund Milliarden bringen.

Dem Bund sollen mit der Atomsteuer ab 2011 zunächst bis 2014 jährlich 2,3 Milliarden Euro zufließen, heißt es in dem Gesetzentwurf, der der Nachrichtenagentur Reuters am Donnerstag vorlag. Die Steuer habe der Betreiber von Atomkraftwerken zu zahlen und sie sei unbefristet. Sie fließt also solange, wie Reaktoren am Netz sind.

Mit nennenswerten Preissteigerungen für die Verbraucher rechnet das Finanzministerium nicht. Je Gramm Kernbrennstoff Uran oder Plutonium in den Brennelementen wird eine Abgabe von 220 Euro angepeilt. Der Bundesrat müsse dem Entwurf nicht zustimmen. Ungeachtet des Gesetzesverfahrens schließt das Finanzministerium aber eine andere vertragliche Lösung mit den Konzernen nicht aus, wenn diese zu den gleichen Einnahmen führe. Die vier AKW-Betreiber verhandeln deswegen derzeit mit der Regierung.

Verbraucher sollen die Steuer nicht merken

Die Einnahmen aus der Steuer sollen zur Sanierung von maroden Atommülllagern wie der Asse in Niedersachsen herangezogen werden, aber auch in den allgemeinen Haushalt fließen. Zudem sollen mit der Steuer die Extra-Gewinne der Konzerne abgeschöpft werden, die diese durch den Aufschlag der Preise von Kohlendioxid-Verschmutzungsrechten auf die Stromtarife erzielten. Den Großteil dieser an der Börse gehandelten Zertifikate erhalten die Versorger allerdings noch gratis. Da die CO2-freien Reaktoren sie ohnehin nicht benötigen, erzielen die entsprechenden Unternehmenssparten hohe Gewinne.

Für den Verbraucher soll die Steuer keine Auswirkungen haben, da sie von den Konzernen nicht auf den Strompreis umgelegt werden könne. Dies lasse der Markt nicht zu und sei allenfalls in geringem Umfang möglich.

Entwurf: Konzerne können Abgabe von Steuern absetzen

Der Bund will die Steuer zudem unabhängig von der Debatte über Laufzeitverlängerungen erheben. Sollten diese umgesetzt werden, käme auf die Betreiber eine weitere Abgabe zu. Diese soll dann laut Koalitionsvertrag etwa für den Ausbau von Speichern für Ökostrom genutzt werden. Immerhin werde das „Kernbrennstoffsteuergesetz“ diese Abgabe mildern: „Dabei wird die Einführung der Kernbrennstoffsteuer zu berücksichtigen sein“, heißt es in dem Entwurf. Da die Steuer nur solange fließt, wie Reaktoren am Netz sind, dürfte der Bund ein höheres Interesse an längeren Laufzeiten haben.

Die Konzerne können die Abgabe dem Entwurf zufolge von den Unternehmenssteuern abziehen. Um dennoch auf Einnahmen von 2,3 Milliarden Euro für den Bundeshaushalt zu kommen, sei bei der Berechnung der Steuer ein entsprechender Puffer von 25 Prozent eingezogen worden, heißt es. So wird die Bruttobelastung für E.ON, RWE, Vattenfall und EnBW aber vermutlich höher als die 2,3 Milliarden Euro im Jahr liegen.

Berücksichtigt worden sei zudem, dass die Konzentration der Kernbrennstoffe in den neueren Stäben zuletzt abgenommen habe. Zudem gehe die Regierung davon aus, dass die Auslastung der 17 Reaktoren in den nächsten Jahren eher abnehme und dass einige wegen der Höhe der Sicherheitsinvestitionen bei einer Laufzeitverlängerung früher vom Netz gingen. Unterstellt wurde bei der Berechnung aber, dass die Verlängerung von Laufzeiten der Atomkraftwerke kommt. Ein zuletzt diskutiertes Problem mit EU-Regelungen sieht das Finanzministerium mit der Einführung der Steuer nicht. (rtr)