Berlin. .
Gute Nachrichten für rund 560.000 Pflegekräfte in Deutschland: Sie haben ab 1. August Anspruch auf einen gesetzlichen Mindestlohn. Im Westen müssen dann mindestens 8,50 Euro, im Osten 7,50 Euro pro Stunde gezahlt werden.
Für rund 560.000 Pflegekräfte in Deutschland gilt ab 1. August ein gesetzlicher Mindestlohn. Nach monatelangen Diskussionen verabschiedete das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin eine entsprechende Rechtsverordnung des Bundesarbeitsministeriums. Der Verband der Pflege-Arbeitgeber begrüßte den Beschluss.
Danach gilt für Pflegekräfte in Altenheimen und bei ambulanten Diensten künftig eine Lohnuntergrenze von 7,50 Euro in den neuen und 8,50 Euro in den alten Bundesländern. Zum 1. Januar 2012 und zum 1. Juli 2013 werden die Stundensätze noch einmal um jeweils 25 Cent steigen, so dass sie dann bei neun Euro im Westen und acht Euro im Osten liegen.
In der Pflegebranche arbeiten laut Bundesarbeitsministerium insgesamt rund 810.000 Menschen. Der Mindestlohn gilt allerdings nur für die etwa 560.000 Pflegekräfte in der sogenannten Grundpflege. Dazu zählt Hilfe beim Waschen, Füttern oder Anziehen von Pflegebedürftigen. Hauswirtschaftskräfte, Auszubildende, Praktikanten sowie Betreuer für Demenzkranke sind davon ausgenommen. Die Regelung ist bis Ende 2014 befristet.
Zähe Verhandlungen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer hatten sich im März nach zähen Verhandlungen auf den Mindestlohn-Kompromiss geeinigt. Ursprünglich sollte die Regelung bereits zum 1. Juli in Kraft treten. Allerdings war die Befristung der Mindestlohnregelung zwischen Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) und Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) zunächst strittig. Brüderle hatte ursprünglich eine Befristung bis Ende 2011 verlangt. Im Mai einigten sich beide Ministerien dann auf einen Kompromiss.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) sprach von einem „Zeichen der Vernunft“. „Der Mindestlohn wird auch für ausländische Unternehmen gelten, die Pflegeleistungen in Deutschland anbieten“, erklärte Verbandschef Bernd Meurer. Damit gebe es auch für ausländische Hilfskräfte künftig keinen Grund, für einen geringeren Stundenlohn in Privathaushalten zu arbeiten. Bislang ist der Zugang auf den deutschen Arbeitsmarkt für Arbeitnehmer aus den EU-Beitrittsländern noch beschränkt, ab kommendem Jahr wird die Beschränkung aufgehoben. Arbeitnehmer aus Ost- und Mitteleuropa erhalten dann freien Zutritt zum Arbeitsmarkt.
Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) wertete den Mindestlohn als „wichtiges Signal für die Pflegebranche“. Dies helfe, dem „Hauptsache billig“-Prinzip Grenzen zu setzen und einen Unterbietungswettbewerb mit Dumping-Löhnen auszuschließen.
Im Vergleich zu anderen Branchen liegt der Pflege-Mindestlohn allerdings im unteren Bereich. So gilt für Dachdecker derzeit ein bundesweiter Mindestlohn von 10,60 Euro und für Gebäudereiniger eine Lohnuntergrenze von bis zu 11,13 Euro im Westen und bis zu 8,66 Euro im Osten. (afp)