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Erklärung der WAZ-Mediengruppe zu den serbischen Beteiligungen des Unternehmens.

Die serbische Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, alle Tatsachen und Hintergründe der Aktivitäten um Vecernje Novosti zu erfahren, erklärt Peter Lange, Serbienbeauftragter und Mitglied der Geschäftsführung der WAZ Mediengruppe.

Von verschiedenen Personen wird behauptet, die WAZ-Gruppe hätte die Gesellschaft Ardos, die 24,98% der Novosti Aktie hält, widerrechtlich übernommen.

Das Gegenteil ist wahr, wie wir eindeutig belegen können, sagt Peter Lange. Jeder, der die nachfolgenden Fakten aufmerksam liest, kann sich ein Bild davon machen, dass die WAZ Mediengruppe stets rechtlich einwandfrei und mit Respekt und Achtung vor den serbischen Gesetzen agiert.

Kaufpreis vorfinanziert

Wie bereits mehrfach berichtet, hat sich der serbische Vertragspartner der WAZ Mediengruppe in einer Vereinbarung vom Dezember 2008 verpflichtet, sämtliche Beteiligungen an den Gesellschaften Ardos, Trimax und Karamat an die WAZ zu verkaufen. Diese drei Gesellschaften halten Pakete von 24,89 %, 24,98 % und 12,5 % an den Aktien der Novosti a.d. Den Kaufpreis hatte die WAZ Mediengruppe dem Vertragspartner bereits vollständig vorfinanziert. Der Vertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung der kartellrechtlichen Freigabe durch die serbische Kartellbehörde.

Am 09. November 2009 trat das neue serbische Kartellrecht in Kraft. Deshalb wurde die WAZ Mediengruppe aufgefordert, eine zweite Kartellanmeldung unter dem neuen Recht einzureichen, die am 19. Januar 2010 erfolgte. Nach dem neuen Gesetz muss die serbische Kartellbehörde über eine Kartellanmeldung innerhalb von einem Monat entscheiden. Sie hat drei Möglichkeiten: Sie kann der Kartellanmeldung stattgeben, sie kann sie zurückweisen oder sie kann eine Verlängerung des Verfahrens um weitere drei Monate verlangen. Trifft die Kartellbehörde keine dieser drei Entscheidungen, gilt die Kartellanmeldung mit Ablauf von einem Monat nach Kartellanmeldung als genehmigt. Eine schriftliche Kartellfreigabe muss dann nicht mehr erfolgen.

In den folgenden Wochen wurde die WAZ um eine Vervollständigung der Unterlagen und um die Beantwortung weiterer Fragen gebeten. Sämtliche Unterlagen wurden bis zum 03. März 2010 vollständig vorgelegt, alle Fragen beantwortet. Damit lief ab dem 03. März 2010 für die serbische Kartellbehörde die Frist von einem Monat zu entscheiden. Die Entscheidung hätte der WAZ Mediengruppe deshalb spätestens am 03. April 2010 vorliegen müssen. Die Genehmigung steht bis zum heutigen Tag aus. Die serbische Kartellbehörde muss wissen, dass der Kartellantrag der WAZ Mediengruppe mit Ablauf des 03. April 2010 als genehmigt gilt. Die Kartellfreigabe ergibt sich aus dem neuen serbischen Kartellrecht und ist unanfechtbar erteilt.

Anfrage beim Kartellamt

Mit Schreiben vom 06. Mai 2010 hat die WAZ Mediengruppe die serbische Kartellbehörde der guten Ordnung halber darum gebeten, ihr gegenüber schriftlich zu bestätigen, dass die Kartellfreigabe erfolgt ist. Auch darauf hat die WAZ Mediengruppe bis heute keine Antwort erhalten.

Daher ist unverständlich, wie die Vorsitzende der Kommission für Konkurrenzschutz Dijane Marković-Bajalović behauptet, die Kartellbehörde habe nie die Kartellfreigabe erteilt Wir gehen davon aus, dass der Kartellbehörde und ihrer Vorsitzenden die Bestimmungen des serbischen Kartellrechts bekannt sind und die Vorsitzende deshalb sich nur missverständlich geäußert hat.

Der Vertrag mit dem serbischen Geschäftspartner zum Erwerb der Gesellschaften Ardos, Trimax und Karamat und damit mittelbar zum Erwerb der drei Aktienpakete an der Novosti a.d. sieht vor, dass die Beteiligungen an den Gesellschaften Ardos und Trimax automatisch auf die WAZ Mediengruppe übergehen. Ein Mitwirken des Vertragspartners oder eine sonstige behördliche Genehmigung ist nicht mehr erforderlich. In Österreich war lediglich die Eintragung des Gesellschafterwechsels im Firmenbuch notwendig. Diese Eintragung ist bei Ardos völlig korrekt erfolgt. Sie wird auch bei Trimax erfolgen müssen. Bei der zypriotischen Gesellschaft Karamat müssen Vertreter des Vertragspartners mitwirken, dazu ist er verpflichtet. Nachdem er über seinen Rechtsanwalt Popovic hat öffentlich erklären ließ, zu einer solchen Mitwirkung nicht bereit zu sein, wird die WAZ Mediengruppe das ohnehin gegen den Vertragspartner aufgrund verschiedenster Vertragsverletzungen eingeleitete Schiedsverfahren entsprechend erweitern. Die Äußerungen von Popovic in der Öffentlichkeit zu dem angeblichen illegalen Verhalten der WAZ Mediengruppe entbehren jeder rechtlichen Grundlage. Auch dies wird die WAZ nicht hinnehmen und gegen solche bewusst wahrheitswidrigen Behauptungen rechtlich vorgehen.

Damit ist bewiesen, dass die WAZ Mediengruppe das Recht hat, die Gesellschaften Ardos, Trimax und Karamat zu übernehmen. Alle anderen Behauptungen, die dem widersprechen, sind unwahr, betont Peter Lange.

Ausstieg beschlossene Sache

Die WAZ Mediengruppe wiederholt erneut, dass sie die Aktien selbstverständlich vollständig bezahlt hat und jederzeit bereit ist, dafür Belege vorzulegen, sobald sie durch ihren serbischen Geschäftspartner von der Verschwiegenheitspflicht befreit wird.

Die WAZ Mediengruppe unterstreicht, dass die erfolgte Übernahme von Ardos und die beabsichtigte von Trimax und Karamat Bestandteil des angekündigten Ausstieges aus allen serbischen Unternehmensbeteiligungen ist.

So ist es möglich, die WAZ Beteiligung an Novosti geordnet zu verkaufen. Deshalb ist der Versuch, aus den Übernahmen der Gesellschaften seitens der WAZ Mediengruppe einen Widerspruch zum angekündigten Ausstieg zu konstruieren, absurd.

Zu den öffentlichen Äußerungen von Minister Dinkic´ erklärt WAZ Geschäftsführer Bodo Hombach:

„Den Wunsch des Minister Dinkić, dass wir als Investoren das Land verlassen, wollen wir gerne erfüllen. Das ginge noch viel schneller, wenn er den serbischen Oligarchen, dessen Namen wir laut Vertrag nicht nennen dürfen, auffordern würde, uns unser Geld für den Aktienkauf Novosti zurückzugeben. Dann bräuchten wir nicht die Firmen auf uns eintragen zu lassen, bei denen die Aktien gesetzes- und vertragskonform geparkt sind. Wir müssen das jetzt tun, wenn wir unser Recht und unser Vermögen schützen wollen. Das ändert nichts an unserer Rückzugsabsicht. Bei diesem Rückzug wollen wir selbstverständlich unser Eigentum verwerten. Zur Sicherheit eines Investors gehört auch, dass ihm das möglich bleibt. Wir sind entschlossen, zu gehen, aber wir werden uns nicht ausrauben lassen.“