Berlin. .
Appell an die Wahlmänner und -frauen der Bundesversammlung: Diskretion bitte. Die Peinlichkeit, dass das offizielle Ergebnis schneller im Internet kursiert als offiziell verkündet, soll sich nicht wiederholen.
Es war peinlich und darf sich nicht wiederholen. Wenn die Bundesversammlung am 30. Juni den nächsten Präsident wählt, sollen die Delegierten nicht aus dem Hohen Haus heraus twittern. Vor allem sollen sie nicht wie bei der Wahl im Mai 2009 das Ergebnis im Internet ausplaudern. Das geht jetzt aus einem Appell der Bundestags-Verwaltung an alle Parteien hervor. Etwas ungelenk heißt es dort, „es besteht die Erwartung, dass das Ergebnis der Wahl am 30. Juni nicht vor der offiziellen Bekanntgabe durch den Bundestagspräsidenten nach außen kommuniziert wird.“
Handy-Nutzung nicht zugelassen ... eigentlich
Angesprochen fühlen, müssen sich die Schriftzähler in allen Lagern, die an das Ergebnis schneller rankommen, als Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) agieren kann. Der SPD-Mann Ulrich Kelber hatte beim letzten Mal im Online-Dienst Twitter gemeldet: „Nachzählung bestätigt: 613 Stimmen. Köhler ist gewählt.“ Drei Minuten später machte es ihm seine CDU-Kollegin Julia Klöckner nach: „Leute, ihr könnt in Ruhe Fußball gucken. Wahlgang hat geklappt.“ Zumindest der Fußball entfällt diesmal als Alibi. Am 30. Juni hat die Weltmeisterschaft spielfrei.
Formal ist der Gebrauch von Handys während der Plenarsitzungen schon seit November 1995 nicht zugelassen. Ausgenommen sind Telefone, die gehbehinderten Abgeordneten und Sitzungsteilnehmern zur Verfügung gestellt werden. Auch die Nutzung von Laptops im Plenum ist nach einer Übereinkunft des Präsidiums des Bundestages von Februar 2003 nicht zulässig. Allein, wer kontrolliert es? Keiner. Und einmal angenommen, man wird erwischt, was hat es für Konsequenzen?
Gute Frage.