Düsseldorf. .

In der Debatte um Laufzeiten von Atomkraftwerken gibt es Streit ums Procedere. Die Bundesländer, in denen die CDU an der Regierung beteiligt sind, sind sich laut einem Medienbericht uneins darüber, welche Rolle der Bundesrat bei einer Laufzeitverlängerung spielen sollte.

Die unionsgeführten Bundesländer sind uneins, ob der Bundesrat einer Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke zustimmen muss. Nach einem Vorabbericht des Düsseldorfer „Handelsblatts“ pochen etwa das Saarland, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen auf eine Mitwirkung der Länderkammer, während Bayern, Hessen und Baden-Württemberg dagegen sind. Sollten CDU und FDP am 9. Mai die Wahl Nordrhein-Westfalen verlieren, gäbe es im Bundesrat keine Mehrheit für Schwarz-Gelb mehr

Saarlands Ministerpräsident Peter Müller sagte der Zeitung: „Ich gehe davon aus, dass das Gesetz zustimmungspflichtig ist.“ Die Länder seien beim Vollzug betroffen. Ein Sprecher des niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff (CDU) sagte: „Niedersachsen geht davon aus, dass das Gesetz zustimmungspflichtig wird.“ Der Zeitung zufolge hat sich NRW-Regierungschef Jürgen Rüttgers (CDU) bereits vor Wochen auf eine ähnliche Haltung festgelegt. Diese Rechtsauffassung werde auch von den Experten des Bundesumweltministeriums geteilt.

Beteiligung, aber keine Zustimmung?

Dagegen sagte Bayerns Umweltminister Markus Söder: „Die Regeln für den Ausstieg gelten genauso für die Laufzeitverlängerung.“ Baden-Württembergs Umweltministerin Tanja Gönner (CDU) sagte dem Blatt: „Der Bundesrat muss schon beteiligt werden. Zustimmen aber muss die Länderkammer nicht.“

Der Atomausstieg unter Rot-Grün und die seinerzeitige Änderung des Atomgesetzes sei schließlich ohne Zustimmung des Bundesrats besiegelt worden. Dabei habe unter anderem Baden-Württemberg eine Zustimmungspflicht reklamiert, die aber abgewiesen worden sei. „Ich sehe nicht, warum dies jetzt anders sein soll“, sagte Gönner. Auch im hessischen Umweltministerium wird diese Ansicht geteilt, wie ein Sprecher dem Blatt bestätigte.

Rechtsgutachten soll helfen

Der Zeitung zufolge haben sich die Umweltministerien Baden-Württembergs und Hessens darauf verständigt, ein „qualifiziertes Rechtsgutachten in der Frage der Zustimmungsbedürftigkeit des Atomgesetzes“ einzuholen. (ddp)