Köln/Bochum. .

Nokia muss keine Forschungsfördermittel an den Bund zurückzahlen - obwohl der Handyhersteller seinen Standort in Bochum im Sommer 2008 geschlossen hatte. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln.

Der finnische Handyhersteller Nokia muss nach der Schließung seines Standorts Bochum im Sommer 2008 keine Forschungsfördermittel an den Bund zurückzahlen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln mit einem am Donnerstag verkündeten Urteil und gab damit einer Klage von Nokia gegen die Bundesrepublik Deutschland statt. Den angefochtenen Rückforderungsbescheid des Bundesministeriums für Bildung und Forschung über rund 1,3 Millionen Euro hob das Gericht nach Angaben eines Sprechers auf.

Die Fördermittel hatte der Bund 2004 für ein Forschungsvorhaben des Nokia Research Center in Bochum bewilligt. Ziel des Vorhabens war die Weiterentwicklung der Mobiltelefone zu mobilen Multimedia-Anwendungen. Die Rückforderung begründete das Ministerium damit, dass Teil des geförderten Vorhabens auch eine mehrjährige Verwertungsphase in Bochum sei. Nach der Schließung des Standorts werde der Förderungszweck verfehlt.

Dieser Argumentation folgte das Gericht jedoch nicht. Nach Überzeugung der Richter hat Nokia die erhaltenen Fördergelder nicht zweckwidrig verwendet. Denn dem Förderbescheid aus dem Jahr 2004 sei keine Verpflichtung von Nokia zu entnehmen, ihr Forschungszentrum am Standort Bochum über den Sommer 2008 hinaus zu erhalten. Gegen das Urteil ist Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster möglich. (ddp)

(Az.: 16 K 5313/08)