Berlin. .

Auch der Jahreswechsel 2009 zu 2010 bringt Verbrauchern, Arbeitnehmern und Unternehmen wieder ein ganzes Bündel von Neuerungen. Nicht nur das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums tritt in Kraft. Viele Änderungen wie die Absetzbarkeit der Krankenkassenbeiträge hat noch die Große Koalition beschlossen.

Für Verbraucher wichtige Neuregelungen zum 1. Januar 2010 in alphabetischer Reihenfolge:

Abgasplakette :
Es gibt keine sechseckige Plakette für die Abgasuntersuchung mehr. Sie klebte bislang auf dem vorderen Autokennzeichen. Künftig dient die runde Plakette für die Hauptuntersuchung am hinteren Kennzeichen auch als Nachweis einer erfolgreichen Abgasuntersuchung.

Abschreibungen:
Für „geringwertige Wirtschaftsgüter“ wird ein Wahlrecht der Unternehmen zwischen der neuen Sofortabschreibung aller Einkäufe bis 410 Euro und der bisherigen Poolabschreibung für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1000 Euro eingeführt. Der Pool wird über fünf Jahre mit jeweils 20 Prozent abgeschrieben.

Altersvorsorge:
Berufstätige können mehr von ihren Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, für berufliche Versorgungswerke und Rürup-Verträge von der Steuer absetzen. So steigt beispielsweise bei der Basis-Versicherung über sogenannte Rürup-Renten der steuerlich absetzbare Beitragsanteil von derzeit 68 auf 70 Prozent.

Bankberater sollen künftig in einem Protokoll ihre Empfehlungen begründen.
Bankberater sollen künftig in einem Protokoll ihre Empfehlungen begründen.

Bankberatungs-Protokoll:
Bankberater müssen ihre Beratungsgespräche nach strengen Vorgaben protokollieren. Vermerkt werden neben der Dauer auch die finanzielle Ausgangslage und die Wünsche der Kunden. Der Berater muss begründen, warum er gerade diese Anlage einem bestimmten Kunden empfohlen hat.

Beherbergungen:
Der Mehrwertsteuersatz für Übernachtungen sinkt von derzeit 19 auf sieben Prozent. Mit dem gesparten Geld wollen Hotels, Pensionen und Campingplätze die Preise senken, renovieren oder zusätzliche Kräfte bezahlen.

Beitragsbemessungsgrenzen:
Der beitragspflichtige Höchstbetrag pro Monat steigt in der Rentenversicherung um 100 Euro auf 5500 (West)/ 4650 Euro (Ost) und in der Krankenversicherung bundeseinheitlich um 75 Euro auf 3750 Euro. Die Versicherungspflichtgrenze, bis zu der sich Beschäftigte gesetzlich versichern müssen, wird um 112,50 Euro auf 4162,50 Euro angehoben.

Erbschaftsteuer:
Geschwister sowie Nichten und Neffen sparen bei einer Erbschaft künftig Geld. Denn die Steuersätze werden gesenkt. Sie starten nach dem persönlichen Freibetrag von 20.000 Euro bei 15 (bisher 30) Prozent und klettern auf maximal 43 (bisher 50) Prozent.

Das Kindergeld wird 2010 erhöht.
Das Kindergeld wird 2010 erhöht.

Kindergeld und -freibeträge:
Das monatliche Kindergeld wird um 20 Euro erhöht. Für das erste und das zweite Kind gibt es damit vom kommenden Jahr an monatlich 184 Euro, für das dritte 190 Euro und für jedes weitere je 215 Euro. Der Kinderfreibetrag steigt von derzeit 6024 Euro auf 7008 Euro.

Grundfreibetrag:
Alleinstehende müssen im Jahr 2010 Einkommen bis 8004 Euro und Verheiratete bis 16.009 Euro nicht versteuern. 2009 lag dieser Grundfreibetrag pro Steuerzahler noch um 170 Euro niedriger bei 7834 Euro.

Kranken- und Pflegeversicherung:
Vollständig von der Steuer absetzen können Arbeitnehmer, Beamte und Selbstständige jetzt ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Das war bislang nur in begrenztem Umfang möglich. Keine Rolle spielt dabei, ob man gesetzlich oder privat versichert ist. Aber nur die Basisleistungen der Kassen sind absetzbar, nicht Zusatzbeiträge zum Beispiel für Chefarztbehandlung.

Kurzarbeitergeld:
Als Reaktion auf die anhaltende Wirtschaftskrise kann das Kurzarbeitergeld auch im kommenden Jahr deutlich länger als normalerweise üblich ausgezahlt werden. Die gesetzliche Bezugsdauer ist per Sonderregelung von sechs auf 18 Monate ausgedehnt worden. Für 2009 war die Frist wegen der Wirtschaftskrise auf 24 Monate verlängert worden.

Pflegeversicherungsleistungen:
Die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung werden erneut angehoben. So steigen zum Beispiel die ambulanten Pflegesachleistungen in der Pflegestufe III von 1470 auf 1510 Euro monatlich. Für Kurzzeitpflege können in allen drei Pflegestufen künftig bis zu 1510 statt bisher 1470 Euro geltend gemacht werden.

Steuerklassenwahl:
Berufstätige Ehepaare können sich für die neue Kombination der Steuerklassen IV-Faktor/IV-Faktor entscheiden. Dann fließen nicht nur eventuelle Steuerfreibeträge von Beginn an in die Steuerberechnung ein. Der Splittingvorteil kommt bereits während des Jahres zur Geltung. Der Geringerverdienende bekommt also mehr netto ausbezahlt.

In Berlin und Hannover haben Stinker ab 1. Januar keinen Zutritt mehr.
In Berlin und Hannover haben Stinker ab 1. Januar keinen Zutritt mehr.

Umweltzonen:
Ab 1. Januar dürfen nur noch Autos mit grüner Feinstaubplakette in die Umweltzonen von Berlin und Hannover fahren. In Bremen, Frankfurt am Main und Neu-Ulm darf nur in die Innenstadt, wer eine gelbe oder grüne Plakette hat. Erstmalig richten mit dem Jahreswechsel Bonn, Freiburg, Heidelberg, Münster und Pfinztal solche Sperrzonen ein. Ziel der Maßnahmen ist es, die Feinstaubbelastung zu senken.

Unterhaltszahlungen:
Jährlich können bis zu 13.805 Euro der Unterhaltszahlungen an Ex-Gatten oder getrennt lebende Ehepartner beim Finanzamt geltend gemacht werden. Künftig dürfen auch die Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben abgesetzt werden. Die Höchstsumme, die als Unterhaltszahlungen an bedürftige Angehörige oder Lebensgefährten abgesetzt werden können, klettert von maximal 7680 auf 8004 Euro.

Unternehmensnachfolge:
Ab Neujahr und dann ein Jahr rückwirkend bleiben 85 Prozent des übertragenen Betriebsvermögens steuerfrei, wenn der Nachfolger das Unternehmen fünf (statt bisher sieben) Jahre fortführt. In diesem Zeitraum darf die Lohnsumme nicht unter 440 (statt bisher 650) Prozent der Ausgangssumme sinken. Das gesamte Betriebsvermögen bleibt steuerfrei, wenn die Erben den Betrieb sieben (bisher zehn) Jahre fortführen und 700 (bisher 1000 Prozent) der Ausgangslohnsumme erreichen. Die Regelung über die Lohnsumme gilt nur für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten.