Erfurt/Berlin. .
Ab Januar sollen die Daten von kranken oder streikenden Arbeitnehmern gesammelt werden. Die Rentenversicherung will damit eine genauere Berechnung der Beschäftigungszeiten sichern. Für den Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar hält das allerdings für verfassungswidrig.
Die ab Januar geplante bundesweite Erfassung von Arbeitnehmerdaten durch die Deutsche Rentenversicherung stößt auf scharfe Kritik von Datenschützern. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sagte der «Thüringer Allgemeinen» vom Samstag, es sei verfassungswidrig, dass in dem Projekt «Elena» nun auch die Teilnahme an rechtmäßigen Streiks sowie Fehlzeiten am Arbeitsplatz oder Abmahnungen von 40 Millionen Arbeitnehmern gespeichert werden sollten. Damit sei die Grenze der Zulässigkeit überschritten, sagte Schaar.
Eigentlich sollte „Elena“ nur die Bearbeitungszeiten verkürzen
Dass etwa die Bundesagentur für Arbeit Daten von Beschäftigten benötige, um etwa in Einzelfällen Sperrzeiten zu verhängen, rechtfertige keinesfalls, solche Informationen generell zu speichern, sagte Schaar. «Das entsprechende Gesetz war sehr viel allgemeiner gefasst», betonte der Datenschützer.
Nach der im Juni 2008 beschlossenen Regelung sollen Arbeitgeber die Einkommens- und Beschäftigungsdaten aller Arbeitnehmer künftig an einen Zentralrechner bei der Rentenversicherung übermitteln. Mit diesem so genannten elektronischen Einkommensnachweis (Elena) könnte die Bundesagentur für Arbeit Anträge auf staatliche Leistungen wie Kindergeld, Elterngeld oder Arbeitslosengeld schneller bearbeiten. Schaar forderte den Gesetzgeber nun dem Bericht zufolge auf, den Datensatz für «Elena» noch einmal zu überarbeiten. Scharfe Kritik kam auch von den Linken. Die Abgeordnete Petra Pau warf dem Staat am Samstag eine «maßlose Sammelwut» vor.