Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht verkündet heute Vormittag sein Urteil über die Klagen der privaten Krankenversicherungen gegen die Gesundheitsreform. Sie halten die Pflicht zu einem Basistarif für verfassungswidrig.
Das Bundesverfassungsgericht verkündet heute sein Urteil über die Klagen der privaten Krankenversicherungen gegen die Gesundheitsreform. Die acht als Musterverfahren ausgewählten Verfassungsbeschwerden unter anderem der Victoria Krankenversicherung, Axa, Debeka und Allianz-Private richten sich vor allem gegen die seit Jahresanfang geltende Pflicht zur Einführung eines sogenannten Basistarifs.
Diesen Tarif, den die privaten Versicherer ihren Kunden zum Preis der gesetzlichen Krankenkassen anbieten müssen, halten die Kläger für verfassungswidrig. Der Basistarif muss auch in der Leistung dem gesetzlichen Angebot im Wesentlichen entsprechen. Dabei dürfen die Privaten auch keine Kunden mehr nach einer Gesundheitsprüfung ablehnen.
Der Wechsel zu privaten Krankenkassen wurde wiederum erschwert. Arbeitnehmer müssen drei Jahre lang über 48.600 Euro brutto pro Jahr verdienen, um von der gesetzlichen in die Privatversicherung wechseln zu können. Zuvor betrug die Wartezeit nur ein Jahr. Schließlich können Privatversicherte leichter das Unternehmen wechseln, da Altersrückstellungen jetzt übertragen werden müssen.
Das Urteil über die Klagen fällt der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts unter Vorsitz seines Präsidenten Hans-Jürgen Papier. Zur Verkündung der Entscheidung wird auch Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) in Karlsruhe erwartet.