Berlin. .

Die Rundfunkgebühr wird ab 2013 pro Haushalt und nicht mehr pro Gerät erhoben. Die Ministerpräsidenten der Länder beschlossen am Mittwoch eine entsprechende Reform der Rundfunkfinanzierung.

Schwarzseher werden ab dem 1. Januar 2013 kaum noch Chancen haben: Die Rundfunkgebühr wird dann pro Haushalt und Betrieb, aber nicht mehr wie bislang pro Gerät erhoben. Die Ministerpräsidenten der Länder beschlossen am Mittwoch in Berlin die entsprechende Reform der Rundfunkfinanzierung. Die Gebühr soll den bisherigen Höchstbetrag von 17,98 Euro im Monat nicht übersteigen. Die Differenzierung zwischen Grund- und Fernsehgebühr fällt künftig weg.

Weiterer Vorteil sei, dass die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) nicht mehr so viel kontrollieren müsse und vor allem auch die Privatsphäre der Rundfunkteilnehmer geschont werde, erklärten der Vorsitzende der Rundfunkkommission, der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD), und der baden-württembergische Landeschef Stefan Mappus (CDU). Der Aufwand für Datenerhebung und Kontrolle werde verkleinert. Das Betreten von Wohnungen sei nicht mehr erforderlich, weil nicht mehr überprüft werden müsse, ob und wo ein Gerät bereitgehalten wird.

Das Modell sei einfacher und gerechter als das bisherige, erklärten die Ministerpräsidenten. „Ziel der Länder ist es, die Finanzierung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf eine zeitgemäße Grundlage zu stellen.“

Alle Nutzungsmöglichkeiten abgedeckt

Mit dem geräteunabhängigen Rundfunkbeitragsmodell entfielen Doppelbelastungen innerhalb einer gemeinsamen Wohnung, zum Beispiel für Kinder mit eigenem Einkommen, erklärten Beck und Mappus. In der Grundstruktur solle der neue Beitrag pro Haushalt in der Wohnung erhoben werden und alle Nutzungsmöglichkeiten der dort lebenden Personen (Fernsehen, Hörfunk, Telemedien, PC, Autoradio) abdecken. Es werde nicht mehr unterschieden zwischen Ehegatte und sonstigen Lebenspartnern. Für Zweitwohnungen werde ein ermäßigter Beitrag in Höhe von einem Drittel des Rundfunkbeitrages zu entrichten sein.

Im nichtprivaten Bereich solle der Beitrag pro Betriebsstätte, gestaffelt nach der Zahl der Mitarbeiter erhoben werden, hieß es weiter. Für Kleinbetriebe mit bis zu vier Mitarbeitern gelte ein ermäßigter Beitragssatz von einem Drittel des regulären Beitragssatzes.

Auch für die öffentlich-rechtlichen Sender gibt es Änderungen: Zum 1. Januar 2013 sollen sie kein Sponsoring an Sonn- und Feiertagen und nach 20.00 Uhr an Werktagen zeigen - mit Ausnahme von großen Sportereignissen. Ein vollständiger Verzicht auf Werbung ist derzeit jedoch kein Thema mehr.

SPD und Grüne begrüßen Entscheidung

Das vom Heidelberger Professor Paul Kirchhof erarbeitete und Anfang Mai vorgestellte Modell war bereits parteiübergreifend, mit Ausnahme der Linken, auf Zustimmung gestoßen. Bislang ist für ein Fernsehgerät monatlich 17,98 Euro fällig, ein Radio kostet 5,76 Euro. Gebühren müssen auch für internetfähige Computer und Handys gezahlt werden.

SPD und Grüne begrüßten die Entscheidung. Eine Abgabe pro Haushalt sei gerechter, zukunftsfester und unbürokratischer, erklärten sie. Die Grünen-Sprecherin für Medienpolitik, Tabea Rößner, sagte: „Eine Gebühr pro Haushalt beseitigt das Durcheinander, ob und wann ein zweiter Fernseher, ein Radio im Auto, ein PC im Arbeitszimmer oder ein mobiles Gerät angemeldet werden muss.“ (apn)