Die deutsche Hecke ist zwei Meter hoch. Der deutsche Zaun übrigens auch. Darüber blicken ist verboten, erst recht darüber fotografieren. Auch für Googles „Street View”. Gerade dafür. Sagt jedenfalls ein neues Gutachten, das jetzt vorgestellt wurde. Google sagt etwas anderes.
10 Tipps für Google
Eine leckere Pizza, nur wenige Meter von der Haustür entfernt: Google findet Pizzerien direkt um die Ecke. Zehn Tipps, die das Suchen leichter machen.
Um Angebote in Ihrer Nähe zu finden, geben Sie den Suchbegriff gefolgt vom Ort oder der Postleitzahl ein. Pizza-Fans aus Bochum tippen also "Pizza Bochum" und bekommen eine Karte, auf der die Lokale eingezeichnet sind. Dazu gibt es Telefonnummern und Links zu Bewertungen.
Um Dateitypen zu finden, wählen Sie im Klappmenü ganz rechts neben dem Suchfeld die Dateiendung aus. Alternativ können Sie auch den "filetype"-Operator nutzen. Sind sie auf der Suche nach einem Handbuch fürs iPhone als PDF, geben Sie "Bedienungsanleitung iPhone filetype:pdf" ein. Achtung: Zwischen Doppelpunkt und Suchbegriff darf kein Leerzeichen stehen.
Mit dem "site"-Operator lassen Sie Google nur eine Homepage durchsuchen. Um das Lena-Interview zu finden, geben Sie "Lena Video-Interview site:derwesten.de" ein.
Um 120 Franken in Euro umrechnen zu lassen, geben Sie "120 CHF in Euro" ein. Genauso funktioniert's mit Maßeinheiten ("2 Meter in Zoll") und einfachen Rechenaufgaben ("8*12").
Manchmal ist das Internet schneller, als einem lieb ist: Da haben Sie einen interessanten Link gefunden, doch die Seite ist längst gelöscht. Ein Glück, dass Google ganze Homepages als Textversion auf seinen Servern speichert.
Um die gespeicherte Version einer Seite anzuschauen, klicken Sie auf den Link "Im Cache" unter dem Suchergebnis. So sieht eine Version von DerWesten.de aus Googles Speicher aus.
Klicken Sie dazu auf den Link "Ähnliche" unter dem Treffer. Suchen Sie nach "Ruhr 2010" und dann Seiten, die der offiziellen Homepage ähnlich sind, finden Sie Links zu Museen, Veranstaltungskalendern und Tourismusportalen.
Geben Sie "Wetter" gefolgt vom Ort oder der Postleitzahl ein. Die Piktogramme zeigen Ihnen, was in den nächsten Tagen zu erwarten ist.
"Koch": Meinen Sie damit den Beruf oder den Politiker? Das errät Google nicht von selbst. Mit dem Minuszeichen können Sie die Ergebnisliste entschlacken.
Das Minuszeichen setzen Sie direkt vor ein Wort, das Sie von der Suche ausschließen möchten. Recherchieren Sie über den Koch als Beruf, suchen Sie nach "Koch -Roland", um keine Treffer über den Politiker zu bekommen.
Ist das Ihr Paket? Mit Google können Sie den Sendungsstatus von Paketen abfragen - dazu müssen Sie nicht die Seite des Lieferdienstes besuchen.
Geben Sie ins Suchfeld einfach die Sendungsnummer eines UPS- oder Fedex-Pakets ein, die Suchmaschine bringt Sie auf den neuesten Stand. Mit DHL-Paketen funktioniert der Dienst allerdings nicht.
...die Definition eines Worts. Die Bedeutung des Worts "Pankreas" erfahren Sie, wenn Sie "definiere Pankreas" eingeben. Aha, die Bauchspeicheldrüse ist es!
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Sie rollen auch im Ruhrgebiet langsam durch die Straßen. Dunkle Kleinwagen, mit Teleskopmasten auf dem Dach, die Spezialkameras tragen. Vorbei an Häusern, an Firmen, aber eben auch an Menschen, die zwangsläufig vor die Objektive geraten. Alle zwei Sekunden schießen die elf Linsen ihre Bilder. Einmal in alle Richtungen. Damit man später im Internet alles genau sehen kann.
Seit rund eineinhalb Jahren sammelt Google nun schon Fotos für sein Angebot „Street View”. Und ebenso lange melden Datenschützer Bedenken an, obwohl die deutschen Fotos noch gar im Netz stehen. Immer wieder hat Google deshalb nachgebessert. Hat Gesichter gepixelt, Nummernschilder auch. Und nur in Deutschland können besorgte Bürger schon vor der Veröffentlichung Einsprüche gegen die Abbildung von Gebäuden in Street View erheben.
„Reicht alles nicht”, lautet der Tenor eines Gutachtens, das das Karlsruher Zentrum für Angewandte Rechtswissenschaft (ZAR) jetzt im Auftrag der Landesregierung von Rheinland-Pfalz erstellt hat. Grundsätzlich, so die Karlsruher Gutachter dürfe Google die Straßenzüge nur bis zur „üblichen Augenhöhe” abbilden, die bei zwei Metern liege. Zaunhöhe eben. Googles Kameras aber knipsen aus knapp drei Metern.
Momentaufnahmen
Häuser auf dem Land oder besonders auffällig gestaltete Fassaden dürfen nach Ansicht der Gutachter gar nicht fotografiert werden. Und Personen müssten nicht nur im Gesicht gepixelt sondern komplett „anonymisiert” werden.
Forderungen dieser Art kennt Google-Manager Michel Jones, der den neusten Spross seines Unternehmens auf der CeBit in Hannover erstmals der deutschen Öffentlichkeit vorstellte, bisher nicht. In keinem anderen der 19 Länder, in denen Street View bisher eingeführt wurde, bläst dem Unternehmen ein derart scharfer Wind entgegen. „Wir sind keine Eindringlinge, wir wollen Geschäfte machen”, versuchte Jones am Dienstag dann auch die Wellen zu glätten. Außerdem zeige das Programm „Momentaufnahmen, die keinem bestimmten Zeitpunkt zuzuordnen sind“, sekundierte eine Firmensprecherin. Bestärkt fühlt sich das Unternehmen durch ein eigenes Gutachten, das es beim Institut für Rechtsinformatik (IRI) der Leibniz Universität Hannover in Auftrag gegeben hat. Darin wurden die Straßenansichten für juristisch einwandfrei erklärt. „Rechtlich”, glaubt Arnd Haller, Justiziar von Google Deutschland, „kann der Dienst nicht mehr verhindert werden.“ Und auch das Kontrollsystem arbeite mittlerweile viel besser als in den Tagen, als „Street View“ in den USA eingeführt wurde, heißt es. Damals hatte die Automatik bei einer Kutsche im Central Park das Pferd gepixelt.
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