Google-Kamera soll nicht über die Hecke fotografieren dürfen
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Hannover. .
Die deutsche Hecke ist zwei Meter hoch. Der deutsche Zaun übrigens auch. Darüber blicken ist verboten, erst recht darüber fotografieren. Auch für Googles „Street View”. Gerade dafür. Sagt jedenfalls ein neues Gutachten, das jetzt vorgestellt wurde. Google sagt etwas anderes.
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Sie rollen auch im Ruhrgebiet langsam durch die Straßen. Dunkle Kleinwagen, mit Teleskopmasten auf dem Dach, die Spezialkameras tragen. Vorbei an Häusern, an Firmen, aber eben auch an Menschen, die zwangsläufig vor die Objektive geraten. Alle zwei Sekunden schießen die elf Linsen ihre Bilder. Einmal in alle Richtungen. Damit man später im Internet alles genau sehen kann.
Seit rund eineinhalb Jahren sammelt Google nun schon Fotos für sein Angebot „Street View”. Und ebenso lange melden Datenschützer Bedenken an, obwohl die deutschen Fotos noch gar im Netz stehen. Immer wieder hat Google deshalb nachgebessert. Hat Gesichter gepixelt, Nummernschilder auch. Und nur in Deutschland können besorgte Bürger schon vor der Veröffentlichung Einsprüche gegen die Abbildung von Gebäuden in Street View erheben.
„Reicht alles nicht”, lautet der Tenor eines Gutachtens, das das Karlsruher Zentrum für Angewandte Rechtswissenschaft (ZAR) jetzt im Auftrag der Landesregierung von Rheinland-Pfalz erstellt hat. Grundsätzlich, so die Karlsruher Gutachter dürfe Google die Straßenzüge nur bis zur „üblichen Augenhöhe” abbilden, die bei zwei Metern liege. Zaunhöhe eben. Googles Kameras aber knipsen aus knapp drei Metern.
Momentaufnahmen
Häuser auf dem Land oder besonders auffällig gestaltete Fassaden dürfen nach Ansicht der Gutachter gar nicht fotografiert werden. Und Personen müssten nicht nur im Gesicht gepixelt sondern komplett „anonymisiert” werden.
Forderungen dieser Art kennt Google-Manager Michel Jones, der den neusten Spross seines Unternehmens auf der CeBit in Hannover erstmals der deutschen Öffentlichkeit vorstellte, bisher nicht. In keinem anderen der 19 Länder, in denen Street View bisher eingeführt wurde, bläst dem Unternehmen ein derart scharfer Wind entgegen. „Wir sind keine Eindringlinge, wir wollen Geschäfte machen”, versuchte Jones am Dienstag dann auch die Wellen zu glätten. Außerdem zeige das Programm „Momentaufnahmen, die keinem bestimmten Zeitpunkt zuzuordnen sind“, sekundierte eine Firmensprecherin. Bestärkt fühlt sich das Unternehmen durch ein eigenes Gutachten, das es beim Institut für Rechtsinformatik (IRI) der Leibniz Universität Hannover in Auftrag gegeben hat. Darin wurden die Straßenansichten für juristisch einwandfrei erklärt. „Rechtlich”, glaubt Arnd Haller, Justiziar von Google Deutschland, „kann der Dienst nicht mehr verhindert werden.“ Und auch das Kontrollsystem arbeite mittlerweile viel besser als in den Tagen, als „Street View“ in den USA eingeführt wurde, heißt es. Damals hatte die Automatik bei einer Kutsche im Central Park das Pferd gepixelt.
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