Köln/Mainz. Menschen ohne TV-Gerät sollen womöglich bald genauso hohe Rundfunkgebühren zahlen, wie mit Fernseher. Laut einem Medienbericht vom Dienstag planen die Länder eine neue Gebührenpflicht. Damit würden auch Rundfunkempfang-fähige Mobiltelefone oder Netbooks voll kostenpflichtig sein.

Die Ministerpräsidenten der Länder prüfen derzeit, auch Menschen ohne Fernseher zu GEZ-Vollzahlern zu machen. Wie die federführende rheinland-pfälzische Staatskanzlei am Dienstag auf Anfrage erklärte, werden bei der anstehenden Reform der Rundfunkgebühr derzeit vor allem zwei Varianten diskutiert. Dazu zähle die Einführung einer Rundfunkgebühr auf alle Haushalte, unabhängig davon, ob dort ein TV-Gerät vorhanden sei oder nicht.

Beweislast soll künftig beim Gebührenzahler liegen

Die zweite Variante sei eine Fortsetzung der bisherigen Praxis bei allerdings umgekehrter Beweislast. Dann müsste ein Rundfunkteilnehmer in jedem Fall die volle Gebühr zahlen, es sei denn, er kann nachweisen, dass er kein Fernsehgerät besitzt. Die dritte Möglichkeit sei die Beibehaltung der bisherigen Praxis. Eine Reform der Rundfunkgebühr könnte nur im Rahmen eines Rundfunkstaatsvertrags der Länder fixiert werden. Die Reform könnte mit dem Beginn der neuen Gebührenperiode 2013 in Kraft treten.

Die Ministerpräsidenten der Länder hatten Ende Oktober ihren Willen bekräftigt, eine Reform im Juni 2010 auf den Weg zu bringen. Bisher zahlen Haushalte ohne Fernseher den verminderten GEZ-Satz von 5,76 Euro für Radios und sogenannte «neuartige Rundfunkgeräte». Der volle Beitrag für Fernseher und «neuartige Rundfunkgeräte» liegt bei 17,98 Euro. (ap)