Brüssel. Der Lissabon-Vertrag, der am heutigen Dienstag in Kraft tritt, markiert den bislang fortgeschrittensten Ausbau der europäischen Einigung, deren Anfänge bis in die fünfziger Jahre zurückreichen. Hier die wichtigsten Etappen im Überblick:

Der Vorläufer: Der in Paris geschlossene Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) trat 1952 in Kraft. Die Montanunion vergemeinschaftete für Frankreich, Deutschland, Italien und den Beneluxstaaten die Produktion von Kohle und Stahl – Kriegsrüstung sollte unmöglich werden.

Mit den Römischen Verträgen riefen die sechs Gründerstaaten 1957 die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) ins Leben. Sie beschlossen eine wirtschaftliche Zusammenarbeit und die Schaffung eines gemeinsamen Marktes. In Kraft traten die Verträge am 1. Januar 1958. In diesem Jahr nimmt auch das Europäische Parlament seine Arbeit auf, allerdings nur als Versammlung entsandter nationaler Abgeordneter.

Mit dem Fusionsvertrag, 1965 in Brüssel unterzeichnet, gaben sich die Europäischen Gemeinschaften (EWG, EGKS, Euratom) die gemeinsamen Organe Kommission und Ministerrat. Für die gesamte Organisation bürgerte sich die Bezeichnung EG ein.

Die Einheitliche Europäische Akte von 1986 führt für mittlerweile zwölf EG-Staaten das Prinzip der Mehrheitsentscheidung ein und erhebt den gemeinsamen Binnenmarkt zum Ziel.

Im Maastricht-Vertrag 1992 überwölbten die Mitgliedsstaaten die EG mit der Europäischen Union, vereinbarten eine – später Euro genannte - gemeinsame Währung und eine Zentralbank sowie Zusammenarbeit in der Außenpolitik, bei Justiz und Polizei.

Mit dem Vertrag von Amsterdam 1997 erweiterten die 15 Unterzeichner-Staaten die Rechte der EU-Bürger und erhoben die Sozialpolitik zur (auch) europäischen Aufgabe. Die „Vertiefung“ der EU galt aber weiter als unzureichend.

Diese Aufgabe blieb auch mit dem Vertrag von Nizza (2000) unerledigt. Der chaotische Gipfel an der Cote d’Azur brachte mit einigen institutionellen Änderungen (Stimmgewichte im Ministerrat, Anzahl der Mitglieder in der Kommission, Sitzverteilung im Europäischen Parlament) lediglich ein Minimum an Vorkehrungen für die große „Osterweiterung“ zustande.

Der Vertrag von Lissabon wurde im Dezember 2007 als Nachfolger des gescheiterten „Verfassungsvertrags“ geschlossen, mit dem er inhaltlich weitgehend identisch ist. Er erweitert die Rechte des EU-Parlaments, dehnt die Mehrheitsentscheidung auf die meisten Bereiche aus und schafft mit dem EU-Ratspräsidenten und –Außenminister zwei neue Führungspositionen. Eine Grundrechte-Charta schützt den EU-Bürger gegen Willkür der EU-Organe. Die EU bekommt eine eigene Rechtspersönlichkeit.