Der tödliche McLaren-Unfall ist strafrechtlich vorerst geahndet. Das Urteil ist eine deutliche Warnung für die Raser und PS-Protze.

Es ist oft gesagt worden am Montag: Kein Urteil macht Gina Pfeiffer wieder lebendig, keine Entscheidung der Strafjustiz holt die so jung gestorbene Essenerin zurück. Die Angehörigen und ihre Freunde bleiben mit ihrem Leid allein. Zu hoffen ist, dass sie es irgendwann verarbeiten.

In sachlicher Atmosphäre, beschränkt auf das Wesentliche, hat das Amtsgericht Essen einen Weg gefunden, den McLaren-Fahrer zu verurteilen. Richterin Heike Stumm hat sich im Verfahren frühzeitig von der Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft gelöst und an die persönliche Verantwortung des Fahrers erinnert: Auch wenn auf dieser Strecke kein Tempolimit galt, haftet er, wenn bei Tempo 300 etwas passiert.

Eigentlich ist es ja eine Binsenweisheit: Wir dürfen immer nur so schnell fahren, wie es unsere fahrerischen Fähigkeiten erlauben. So ist das Urteil eine deutliche Warnung an die Adresse der Raser und PS-Protze.

Ein Wort noch zu der verhältnismäßig hohen Zahl von 500 Stunden sozialer Arbeit. Diese Maßnahme soll dem Angeklagten, der offenbar ohne eigene Leistung über größere finanzielle Möglichkeiten verfügt, wohl klar machen, was das Leben in der Gesellschaft bedeutet. Kein schlechter Gedanke.