Noch ist das Urteil über Thomas Middelhoff nicht gesprochen, doch es wird eng für den früheren Chef von Karstadt-Quelle. Akribisch haben Staatsanwälte aufgelistet, wie der Manager ihrer Einschätzung zufolge nach Gutdünken mit Geld jener Traditionsfirma umgegangen ist, die später in die Pleite stürzte.

Wohlgemerkt: Das Essener Landgericht urteilt nicht darüber, welchen Anteil Middelhoff am Niedergang des einstigen Arbeitgebers von mehr als 100.000 Menschen hat. Mit dieser Frage müssen sich Wirtschaftshistoriker befassen – und ihr Urteil dürfte vernichtend ausfallen.

Stattdessen geht es den Juristen zum Beispiel um die Frage, ob vom Konzern bezahlte Charterflüge des Managers dienstlich veranlasst oder sein Privatvergnügen gewesen sind.

Noch ist offen, wie das Gericht Middelhoffs Verhalten bewertet. Schon jetzt allerdings wirkt der Strafprozess wie eine Mahnung an all jene Manager, die heute in Unternehmen Verantwortung tragen: Sie sollten sehr sorgsam mit dem ihnen anvertrauten Geld umgehen. Es gibt First-Class-Flüge, aber keine Zwei-Klassen-Justiz.