Es gibt diese Urteile, bei denen man das Gefühl bekommt, Recht und Gerechtigkeit lägen weit auseinander. Umso mehr, wenn Gerichte nach gründlicher Würdigung der Fakten in unterschiedlichen Instanzen zu genau gegensätzlichen Ergebnissen kommen.

In der Praxis führt es jetzt dazu, dass eine Praktikantin in einem Supermarkt in der Hoffnung auf eine Lehrstelle 1728 Stunden malochen musste, ohne bezahlt zu werden. Weil unser Recht so etwas hergibt.

Die Richter stufen es nicht als Arbeit, sondern als berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme ein. Zu diesem Schluss mag man nach den Buchstaben des Arbeits- und Sozialrechtes kommen. Aber wäre es dann nicht klug, einmal im Grundsatz zu klären, wie weit so eine "Maßnahme" reichen darf? Dazu aber hätte das Gericht eine Revision zulassen müssen. Die hat es enttäuschenderweise verweigert.