Kein Kopftuch in einem evangelischen Krankenhaus – überraschend ist die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes nicht. Sie ist auf den ersten Blick auch schlüssig, denn dass eine kirchliche Einrichtung Symbole einer anderen Religion nicht duldet, klingt logisch. Natürlich ist der Applaus groß, weil islamische Symbolik bei vielen Christen Unruhe hervorruft.

Und doch erzeugt das Urteil Unbehagen. In Deutschland sind Staat und Kirche zwar getrennt. Aber das Grundgesetz räumt den beiden großen Kirchen als Arbeitgebern Sonderrechte ein. Sie dürfen bestimmen, was sie als schweren Verstoß gegen die wesentlichen Grundsätze ihrer Lehre empfinden. Das ist ein Freibrief, der sogar der Willkür Tür und Tor öffnet. Frag’ nach bei einem Essener Kirchenorganisten, der sich von seiner Frau trennte und dessen neue Lebensgefährtin ein Kind erwartete: Er klagte 15 Jahre lang vergebens darauf, wieder eingestellt zu werden.

Dass die Kirchen ihre Sonderrechte nutzen, kann man ihnen schlecht vorhalten. Aber der Staat sollte ernsthaft darüber nachdenken, sie abzuschaffen.