Heiko Maas hat gut gearbeitet. Er erhöht das Strafmaß für den Besitz von Kinderpornografie. Er verlängert die Verjährungsfristen für sexuellen Missbrauch von Kindern, weil die Taten oft erst nach Jahrzehnten angezeigt werden. Er stellt den Handel mit Posing-Bildern unter Strafe, vermeintlich „harmlose“, „künstlerische“ Nacktaufnahmen von Kindern und Jugendlichen. Mit dem Dreifachschlag schützt der Justizminister nicht nur die Ansprüche der Opfer. Er begrenzt die Ausflüchte der Täter und gibt Richtern Sicherheit für ihr Urteil. Die Politik hat – auch aus dem Fall Edathy – gelernt.
Doch bis zu Ende durchdacht hat Maas sein Paragrafenwerk nicht. Guckt dieser unbekannte kleine Nackedei nicht süß? Vorsicht! Solche Erinnerungsklicks an den Strandurlaub können bald Straftaten sein, wenn die Eltern nicht gefragt werden. Gerichte werden wohl nicht selten unschuldige Hobby-Knipser freisprechen müssen.
Die Verfolgung kinderpornografischer Straftaten bleibt ein Drahtseilakt. Rechtlich – und in der Praxis. Um große Kinderschänder-Ringe zu sprengen, bedarf es guter Gesetze, guter Technik und vieler Polizeiexperten. Noch fehlt es hier und da.