“Hab' vergessen, an wen ich den Wagen verliehen habe“: Mit der häufig geäußerten Ausrede geblitzter Autofahrer soll Schluss sein. Die so genannte Halterhaftung, die im Ausland gilt, könnte auch nach Deutschland kommen. Aber dass Verstöße nachgewiesen müssen, ist ein wichtiges Prinzip.

Es ist diese Standard-Antwort, die Verkehrs-Ermittler wütend macht: "Hab' das Auto verliehen. Weiß nicht mehr, an wen." Schon rutscht die Verkehrssünde in die Ablage "nicht aufklärbar". Jede siebte soll es inzwischen sein.

Glaubhaft klingt das vermeintliche Nichtwissen nur selten. Da ist nachvollziehbar, dass der Staat darüber nachdenkt, wie er den hartnäckigen Auskunftsverweigerern beikommen kann: Die Kosten der Ermittlungen könnten sie tragen. Wenigstens. Mit dem Bußgeldbescheid sind sie ja nicht erreichbar. Dafür müssten Behörden die Schuld für das Vergehen nachweisen.

Im Ausland gilt die Halterhaftung, anders als bei uns, auch für den fließenden Verkehr. Wer in Österreich als Halter den Namen des Fahrers verschweigt, für den kann es sogar richtig teuer werden. Ist das Vorbild? Die Unverschämtheit, mit der manche Halter die penible deutsche Regel ausnutzen, macht sauer. Aber sie ist kein Grund, wichtige Prinzipien über Bord zu werfen. Dass nur der bestraft werden kann, dem der Verstoß nachzuweisen ist, muss ein wichtiges Stück Rechtsstaat bleiben.