Was der Bund der historischen deutschen Schützenbruderschaften in den vergangenen Tagen wegen eines Andersgläubigen aufgeführt hat, gleicht einem Stück aus dem Tollhaus.
Immerhin haben sich die Oberschützen jetzt soweit zusammengerauft, dass Mithat Gedik Schützenkönig von Werl bleiben kann. Mit einer anderen Entscheidung hätte sich der Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften wohl auch selbst zerlegt – und so allen Schützen geschadet.
Die Schützen sollten sich nun zügig überlegen, ob ihre Statuten nicht eventuell von vorgestern sind. Dabei könnte unser Grundgesetz helfen. Dort steht unter anderem: „Niemand darf wegen seines Glaubens benachteiligt oder bevorzugt werden“.
Der Bezug der Schützen zur christlichen Kirche dürfte heute eher marginal sein. Ja, viele Schützenvereine fühlen sich Tradition und Werten verpflichtet. Deshalb muss man die Realität aber nicht völlig ausblenden.