Bei Bremens Vorstoß bleiben viele juristische Kernfragen unbeantwortet: Wer sagt, wann bei einem Spiel Gewalt droht? Welche „gewinnorientierten“ Massen-Events sind noch gebührenpflichtig? Muss die Polizei, die die Keilerei im Bierzelt beruhigt, demnächst dem Schützenkönig die Rechnung schicken?

Die kleine, feine Runde der Länderinnenminister ist, sagen wir, peinlich berührt. Einer von ihnen, der aus Bremen, hat ihr Tabu gebrochen. Herr Mäurer will Bundesligavereinen eine Gebühr aufbrummen, wenn der Polizeieinsatz wieder mal alle Grenzen sprengen musste. Und er darf das im Alleingang. Gebühren sind Ländersache.

Doch sollte auch bei Alleingängen der Verstand eingeschaltet bleiben. Bei Bremens Vorstoß bleiben viele juristische Kernfragen unbeantwortet: Wer sagt, wann bei einem Spiel Gewalt droht? Welche „gewinnorientierten“ Massen-Events sind noch gebührenpflichtig? Muss die Polizei, die die Keilerei im Bierzelt beruhigt, demnächst dem Schützenkönig die Rechnung schicken?

Die pragmatische Haltung von Ländern wie NRW und Organisationen wie der Gewerkschaft der Polizei stimmt schon: Es ist besser, die Vereine investieren in friedensstiftende Fanprojekte als in Knöllchen aufgeregter Landesregierungen. Wenn das wirkt, dann löst sich das Problem von selbst. Dann können die Männer und Frauen der Hundertschaft Samstags in Familie machen.