Rein juristisch betrachtet hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zum Marihuana-Anbau für nur wenige Menschen eine Bedeutung. Knapp 300 Schmerzpatienten besitzen eine Ausnahmegenehmigung, weil Ärzte attestiert haben, dass ihnen sonst nichts hilft. Und nur diejenigen unter ihnen, die sich die Apothekenpreise nicht leisten können und deren Wohnverhältnisse garantieren, dass keine anderen an die Produkte kommen, haben nun die Chance, eine Erlaubnis für Selbstanbau zu erhalten. Also 20. Oder 60.

Die Aufmerksamkeit, die Kölner Verfahren gewonnen hat, muss also andere Ursachen haben. Es geht um den therapeutischen Nutzen von Cannabis, der bei multipler Sklerose gut belegt ist. Andere dauerhaft Schmerzgeplagte empfinden das Kiffer-Kraut als nebenwirkungsarme Alternative zu anderen Pharma-Produkten. Werden auch sie es bald leichter haben? Die Erwartung gibt es. Andere Wünsche gehen weiter. In den USA war die Freigabe von Cannabis für gesundheitliche Zwecke der Anfang. Mittlerweile erlauben zwei Staaten den Konsum allen Bürgern. Ein Vorbild? So sehen es deutsche Behörden und Gerichte sicher (noch) nicht. Aber ein weniger emotionaler Umgang mit den vielen unterschiedlichen Drogen, die uns umgeben und deren Legalität weniger vom Gefährdungspotenzial abhängig ist als von kulturellen Gewohnheiten, wäre schon länger angebracht.