Der erbitterte Streit um die Nullrunden für höhere Beamte zwingt den NRW-Verfassungsgerichtshof zu einem wegweisenden Urteil. Wenn die höchste Rechtsinstanz die Abkopplung von Lehrern, Polizisten und, nun ja, Richtern von der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung als Verfassungsbruch wertet, erlebt die Landesregierung noch in diesem Sommer ein politisches wie finanzielles Fiasko. 700 Millionen Euro fehlten rückwirkend im Etat, künftige Tarifanpassungen kämen teuer, und die Häme der zuletzt brüskierten Staatsdiener gäbe es gratis dazu. Die Schuldenbremse am fernen Horizont wandelte sich in ein nahendes Unwetter.

Folgt das Verfassungsgericht dagegen der rot-grünen Argumentation, dass es einen Spielraum zur sozialen Staffelung der Besoldung gibt und vorübergehende Nullrunden ab A13 nur eine privilegierte Gruppe treffen, müsste das Alimentationsprinzip für Landesbeamte neu ausgelotet werden. Wer bestimmt künftig, wann Beamte „genug“ verdienen und mit welchem Vertrauensschutz die besondere Loyalitätspflicht der Staatsdiener vergolten wird? Es geht um mehr als landespolitische Geländegewinne.