Ein Generalbundesanwalt darf sich bei seinen Entscheidungen nicht von falschen Rücksichtnahmen gegen gegenüber den Vereinigten Staaten leiten lassen. Daher spielt Harald Range bei seiner Entscheidung, nur das Abhören des Kanzlerinnen-Handys durch die NSA strafrechtlich zu würdigen, übel foul.
Generalbundesanwalt Range stellt dem Gerechtigkeitsempfinden der meisten deutschen Bürger ein Bein. Mehr noch! Mit seiner Entscheidung nur das Abhören des Kanzlerinnen-Handys durch den amerikanischen Geheimdienst NSA strafrechtlich zu würdigen, spielt er auch unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten übel foul. Er macht damit überdeutlich, dass ihm die millionenfache Ausspähung persönlicher Daten von Bundesbürgern durch die US-Schlapphüte schnuppe ist. Die Telekommunikationsdaten von Frau Merkel sind aus der Sicht Ranges allemal wichtiger als der Schutz der Persönlichkeitsrechte aller deutschen Bürger.
Die Kritik aus den Reihen von SPD und Grünen ist daher zu unterstreichen. Ein Generalbundesanwalt darf sich bei seinen Entscheidungen nicht von falschen Rücksichtnahmen gegen gegenüber den Vereinigten Staaten leiten lassen. Das wäre ebenso schändlich wie feige.