Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat nicht über die politische Lebensleistung von Annette Schavan geurteilt, nicht über ihre persönliche Integrität und erst Recht nicht über ihre Eignung als künftige Vatikan-Botschafterin. Wohl aber über ihren wissenschaftlichen Arbeitsstil als 24-jährige Studentin der Erziehungswissenschaften. Und dieses Urteil fällt fatal aus.
Schlecht beraten und betreut muss sich Schavan ziemlich freihändig mit einem Zettelkasten auf ein so großes Thema wie „Person und Gewissen“ gestürzt haben. Das Vorgehen der Universität Düsseldorf beim Titelentzug ist damit juristisch bestätigt.
Vertraulichkeit, Zweitgutachten und persönliche Anhörungen hätten der Hochschule dennoch gut gestanden. Schließlich ging es für ihre frühere Studentin Annette Schavan bei dem Doktorgrad nicht nur um Klingelschild-Dekoration, sondern um ihr Amt und ihre politische Existenz.