Während der Bundestag mit einer Sperrklausel von fünf Prozent vor der Zersplitterung geschützt wird, können Kleinstparteien in Straßburg nicht viel Schaden anrichten – weil das Parlament ja sowieso nicht viel zu sagen hat. So argumentiert das höchste deutsche Gericht. Schönen Dank nach Karlsruhe!

Wird das Europaparlament arbeitsunfähig, wenn dort demnächst der eine oder andere Abgeordnete der Tierschutzpartei oder der Rentnerpartei sitzt? Sicher nicht. Gleichwohl ist die Entscheidung der Verfassungsrichter, die Drei-Prozent-Hürde bei der Europawahl zu kippen, das falsche Signal.

Die Richter sagen nichts anderes als: Während der Bundestag mit einer Sperrklausel von sogar fünf Prozent vor der Zersplitterung geschützt wird, können Kleinstparteien in Straßburg nicht viel Schaden anrichten – weil das Parlament ja sowieso nicht viel zu sagen hat. Diese schräge Argumentation zeugt von einer erstaunlichen Unkenntnis der Richter über die wachsenden Kompetenzen des EU-Parlaments. Und es fördert all jene, die das Haus als teure Quasselbude diffamieren. Wie etwa die Rechtsextremen, die nun womöglich auch bald dort mitmischen werden. Schönen Dank nach Karlsruhe!