Fast jeder zweite Kindergarten in NRW hat einen kirchlichen Träger. Damit leisten Gemeinden und Bistümer einen erheblichen Beitrag zur Elementarbildung. Wenn sie aber an finanzielle Grenzen stoßen, wächst das Risiko der Kommunen, dass sie den Rechtsanspruch der Eltern auf einen Kitaplatz künftig allein schultern müssen. Das Land hingegen stünde nach dem Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ in der Pflicht, finanzielle Ausfälle der Kommunen bei einer Senkung des Trägeranteils der Kirchen selbst zu tragen. Eine kaum tragbare Hypothek mit Blick auf die künftige Schuldenbremse.
Es ist höchste Zeit, dass die Landesregierung die Träger an einen Tisch holt. Dabei darf für eine Übergangszeit auch die Frage von Standards in Kitas nicht tabuisiert werden, um Träger nicht zu überfordern. Nicht jede Gemeinde, die es nicht mehr schafft, findet eine Elterninitiative, die einspringt. Ein Ausstieg der Kirchen wäre ein Debakel.