Ebnet Brüssel allen Bedürftigen in der EU den freien Zugang zu den Segnungen des deutschen Wohlfahrtsstaates? Das EU-Gericht in Luxemburg hat Zweifel an der deutschen Regelung, die arbeitslosen EU-Ausländern pauschal Hartz IV verwehrt. Ob unser Sozialrecht korrigiert werden muss, ist völlig offen.

Ebnet Brüssel allen Bedürftigen in der EU den freien Zugang zu den Segnungen des deutschen Wohlfahrtsstaates? Die EU-Kommission agiert mitunter politisch reichlich unbedarft – aber so blind ist sie nicht, dass sie es vier Monate vor der Europawahl darauf anlegen würde, mit einer Kampagne für grenzenlose Großzügigkeit im Umgang mit arbeitslosen EU-Bürgern den Rechtspopulisten weitere Sympathisanten zuzutreiben.

Die Vorbehalte kommen vielmehr aus Luxemburg: Das dortige EU-Gericht hat Zweifel an der deutschen Regelung, die arbeitslosen EU-Ausländern pauschal Hartz IV verwehrt. Diese Zweifel sind nicht neu, sondern in bereits ergangenen Urteilen nachzulesen. Die Kommission konnte die Rechtsprechung nicht einfach ignorieren.

Die widersprüchlichen Urteile deutscher Gerichte haben eine Rechtsunsicherheit offenkundig werden lassen, die nicht andauern darf. Die Balance zwischen Freizügigkeit des Einzelnen auf der einen Seite und Vorkehrungen gegen Überbeanspruchung der Sozialsysteme andererseits wird zwar viel beschworen, ist aber weder juristisch noch praktisch gegeben. Ob unser Sozialrecht korrigiert werden muss, ist völlig offen.