Die Kirchen freuen sich auf Mehreinnahmen. Aber dürfen sie das wirklich? Oder werden Wankelmütige Kirchensteuer auf Kapitalerträge nicht als eine faktische Steuererhöhung betrachten – und als den entscheidenden Anlass, der Kirche endgültig den Rücken zu kehren?

Bislang melden sich Datenschützer: Dürfen Banken erfahren, wer katholisch, wer evangelisch, wer Muslim ist oder keiner Religionsgemeinschaft angehört? Sie haben Zweifel, wenn im Sommer 2014 das neue, automatisierte Verfahren des Kirchensteuerabzugs auf Kapitalerträge startet.

Dabei werden viele noch ganz andere Folgen beklagen: Sie werden erstmals überhaupt Kirchensteuer auf Zinseinnahmen zahlen. Verpflichtet waren die Gläubigen dazu zwar bisher schon. Finanzexperten sprechen aber von einer „Ergiebigkeit“ von gerade 15 Prozent. Mit anderen Worten: Gezahlt haben, auch wegen erheblicher Unkenntnis des komplizierten Meldeverfahrens, offenbar nur die wenigsten.

Die Kirchen freuen sich also auf Mehreinnahmen. Aber dürfen sie das wirklich? Oder werden Wankelmütige Kirchensteuer auf Kapitalerträge nicht als eine faktische Steuererhöhung betrachten – und als den entscheidenden Anlass, der Kirche endgültig den Rücken zu kehren? Der Schuss kann auch nach hinten losgehen.