Der Richter würde gerne kurzen Prozess machen. Im Fall Wulff wäre es keine anrüchige oder schlechte Nachricht, sondern fair. Die Zeugen haben den Ex-Präsidenten Christian Wulff eher entlastet.
Der Vorwurf der Vorteilsannahme im Amt ist kaum belegt, die „Schuld“ minimal, fast ein Bagatelldelikt, an dessen Verfolgung kein öffentliches Interesse besteht. Verständlich, dass der Richter den Prozess einstellen möchte. Aber das ist weltfremd. Sowohl Wulff als auch die Staatsanwälte haben vor langer Zeit einen Punkt überschritten, von dem es jetzt kein Zurück mehr gibt.
Für Wulff geht es um die Ehre. Da verbietet sich jeder Mittelweg. Er will keine Geldbuße für einen noch so sozialen Zweck bezahlen. Er will einen Freispruch. Die Staatsanwälte haben einen zu großen Aufwand betrieben. Und sie wollen sich nicht eingestehen, dass sie mehr dem Jagdfieber als der Vernunft folgten.
Im Kino würden sie jetzt den entscheidenden, überraschenden Zeugen aufrufen. Aber der Korruptionsprozess gegen Wulff ist kein Kino, auch wenn sich der Angeklagte seit Monaten wie im falschen Film vorkommen mag. Einen Freispruch wird es für ihn geben, aber „Happy End“ darf man es nicht nennen.