Auch wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg ein mögliches NPD-Verbot aus hier vermutlich wenig nachvollziehbaren Gründen zu Fall bringt, ist doch eines sonnenklar: Zehn Jahre nach dem kläglich gescheiterten Versuch, die in der Tradition der NSDAP durch die demokratische Republik segelnde NPD vom Bundesverfassungsgericht aus der bundesdeutschen Parteienlandschaft endgültig löschen zu lassen, muss dies unbedingt gelingen.

Es gibt dazu überhaupt keine Alternative, wenn das demokratische System und mit ihm seine grundgesetzlich verbriefte Wehrhaftigkeit und Standfestigkeit gegenüber Angriffen von Extremisten keinen Schaden nehmen soll.

Ab April wird über den von den Ministerpräsidenten der Länder gestellten Verbotsantrag in Karlsruhe verhandelt. Dann geht es um die alles entscheidende Frage, ob die NPD nicht nur verfassungsfeindliche Inhalte und Ziele propagiert, sondern ob ihr als Organisation insgesamt der für ein Parteienverbot in diesem Lande notwendige Stempel der Verfassungswidrigkeit aufgedrückt werden kann.

NPD muss ausländerfeindlich, rassistisch und antisemitisch sein

Voraussetzung dafür ist nicht nur der längst geführte Nachweis, dass die NPD-Braunen ausländerfeindlich, rassistisch und sicher auch antisemitisch sind. Der NPD muss vor allem nachgewiesen werden, dass ihre Mitglieder in aggressiv-kämpferischer Haltung Demokratie und Grundrechte bekämpfen. Das wird schon schwieriger, zumal der am finanziellen Hungertuch nagenden Partei die Mitglieder gerade in Scharen davon laufen.

Dennoch: Das Verbot dieser unsäglichen Organisation, diesem schändlichen Sammelbecken Ewiggestriger, Gewaltbereiter, NSU-Unterstützer, ist längst überfällig. Als notwendiges Zeichen dafür, dass diese demokratische Republik eine Organisation mit menschenverachtender Ideologie gerade auch vor dem Hintergrund der eigenen und bitteren historischen Erfahrungen nicht mehr (er)dulden will.

Die Tatsache übrigens, dass der Verbotsantrag in den Medien bereits debattiert wurde, bevor ihn die Bundesverfassungsrichter in den Händen hielten, ist eine Randnotiz, die auf das Ergebnis des Verfahrens keinen Einfluss haben wird.