Schon bei der Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge arbeiten Städte vielfach an der Grenze der Leistungsfähigkeit. Besonders kritisch wird es, wenn Asylbewerber eine Heilbehandlung benötigen. Damit Kommunen planen können, sollte NRW die Übernahme von Krankheitskosten durch die Städte deckeln.
Flüchtlinge haben Anspruch auf eine menschenwürdige Behandlung in NRW. Auch die Kommunen stehen zu ihrer Pflicht, Asylbewerbern einen sicheren Aufenthalt zu bieten. Der Anstieg der Asylzahlen aber überfordert viele Kommunen, weil Bund und Land Kosten der Flüchtlingsversorgung nicht vollständig decken. Dies hatte das Bundesverfassungsgericht allerdings ausdrücklich verlangt.
Schon bei der Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge arbeiten Städte vielfach an der Grenze der Leistungsfähigkeit. Besonders kritisch wird es, wenn vom Land zugewiesene Asylbewerber eine teure Heilbehandlung benötigen. Weil sich die Asylzahlen in diesem Jahr fast verdoppelt haben, müssen Kommunen dringend entlastet werden. Der zunehmende Anteil älterer, verletzter und schwer traumatisierter Bürgerkriegsflüchtlinge lässt die Krankenkosten explodieren.
Damit Kommunen planen können, sollte NRW wie in Hessen die Übernahme von Krankheitskosten der Asylbewerber durch die Städte deckeln. Ein Streit über die Notwendigkeit einer Herz-OP für einen Asylbewerber muss allein aus humanitären Gründen Tabu sein.