Lebensversicherungen müssen ihren Kunden einen Garantiezins von 1,75 Prozent bieten. Und das in einer Zeit, in der die Zinsen weltweit im Keller sind. Das bringt die Anbieter selbst in die Bredouille, die versprochene Rendite auch wirklich zu erwirtschaften. Verbraucher indes profitieren vom Garantiezins.
Dennoch steigen nach Berechnungen von Verbraucherschützern 80 Prozent der Kunden vorzeitig aus ihren Verträgen aus. Arbeitslosigkeit, Scheidung oder der Kauf einer Immobilie lassen oft wenig Spielraum, weiter in die Lebensversicherung einzubezahlen. Wer seine Verträge nach 2008 abgeschlossen hat, kommt einigermaßen glimpflich davon und profitiert vom gesetzlichen Mindestrückkaufwert.
Versicherte mit Altverträgen jedoch genießen diesen Schutz nicht. Das hat der Bundesgerichtshof noch einmal bestätigt. Sie bekommen Abschlusskosten und Provisionen voll angerechnet. Die vorzeitige Kündigung sollte also gut überlegt sein. Denn eine Faustregel besagt, dass sich Lebensversicherungen erst nach zehn Jahren Laufzeit rechnen.