Verbraucherfreundliches Urteil des Bundesgerichtshofs in Sachen Gaspreise: Die Konzerne dürfen ihre Preise nur dann erhöhen, wenn sie die Verbraucher zuvor in den Verträgen genau und verständlich darüber aufgeklärt haben. Der Richterspruch ist auch eine Schlappe für Konzerne wie RWE.
Für Deutschlands Gasversorger, allen voran RWE, ist das Urteil aus Karlsruhe eine bittere Schlappe. Die Unternehmen mussten sich vom Bundesgerichtshof bescheinigen lassen, dass sie Prinzipien, die eigentlich selbstverständlich sein sollten, grob missachtet haben.
Denn klar ist doch: Klauseln, die verschleiern sollen, haben in den Rechnungen der Gasversorger nichts zu suchen. Es darf nicht sein, dass Energiekonzerne gewissermaßen nach Gutsherrenart ihre Preise gestalten. Wenn die Gasversorger mehr Geld von ihren Kunden verlangen, muss es dafür gute Gründe geben.
Das heißt auch: Ohne plausible Argumente dürfen die Konzerne nicht einfach an der Preisschraube drehen. Insofern dürfte die Entscheidung des Bundesgerichtshofs eine segensreiche Wirkung für die Verbraucher haben – unabhängig vom Erfolg der nun absehbaren Flut an Widersprüchen verärgerter Kunden.
Es fragt sich nur, warum wieder einmal ein Gericht und nicht etwa die Politik dafür Sorge tragen muss, dass es auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes Fortschritte gibt.