Wäre es danach nicht an der Zeit, die Rente armutsfester zu gestalten? Die höhere Mütterrente für ältere Frauen etwa wäre eine Möglichkeit – und ein Gebot der Gerechtigkeit. Aber Vorsicht: Rentenpolitik darf nicht nur nach kurzsichtiger Kassenlage gemacht werden.

Einerseits ist die Sache klar geregelt: Übersteigt die Rücklage der Rentenkasse 1,5 Monatsausgaben, müssen die Beiträge sinken. Das Geld gehöre den Beitragszahlern, sagen die Verteidiger dieser Regelung. Das stimmt aber nur zur Hälfte. In einem Generationenvertrag gehört das Geld der Rentenkasse auch den Rentnern. Man könnte also auch über bessere Leistungen nachdenken. Etwa um Altersarmut zu bekämpfen.

Während aber die Beitragssenkung bereits gesetzlich geregelt ist, braucht es für eine Leistungsausweitung eine Einigung in der Politik. Danach sieht es jetzt, drei Monate vor der Wahl, nicht aus. Nicht in der schwarz-gelben Koalition und schon gar nicht parteiübergreifend. Somit spricht im Moment vieles für eine weitere Beitragssenkung – der dann dritten in Folge.

Wäre es danach nicht an der Zeit, die Rente armutsfester zu gestalten? Die höhere Mütterrente für ältere Frauen etwa wäre eine Möglichkeit – und ein Gebot der Gerechtigkeit. Aber Vorsicht: Rentenpolitik darf nicht nur nach kurzsichtiger Kassenlage gemacht werden. Und wenn es um versicherungsfremde Leistungen (Anrechnung von Kinderzeiten!) geht, sollte der Bundeshaushalt – also alle Steuerzahler – für solche Ausgaben einstehen. Was im Übrigen für vieles gilt, was jetzt gerade so an Leistungsausweitungen gefordert wird.