Zwei Fälle einer neuerlichen Pannenserie im Strafvollzug, die nicht zum ersten Mal gravierende Sicherheitsfragen aufwerfen. Es sind die Rahmenbedingungen, die uns Bürgerinnen und Bürger einfach sprachlos machen, beziehungsweise Väter und Mütter regelrecht schaudern lassen.

In Bochum schlendert ein Untersuchungshäftling unbekümmert und ungehindert einfach aus dem Gefängnis, nachdem ihn seine Kumpels dort besucht haben. In Viersen macht sich ein verurteilter Sexualstraftäter bei einem angeordneten Freigang aus dem Staub; die begleitende Pflegekraft habe ihn nicht mehr einholen können, heißt es lapidar.

Zwei Fälle einer neuerlichen Pannenserie, die nicht zum ersten Mal gravierende Sicherheitsfragen aufwerfen. Kann der kecke Schlenderer vielleicht noch ein paar Schmunzelpunkte wegen seiner Dreistigkeit verbuchen, hört spätestens beim ausgewiesen gefährlichen Sexualstraftäter der Spaß endgültig auf.

Muss sich der juristische und psychiatrische Laie wirklich abermals von vermeintlichen Experten belehren lassen, wie notwendig das Prinzip der Lockerung im therapeutischen Umgang mit kriminell Kranken ist? Oder darf er doch eher ein unverzichtbares Höchstmaß an Sicherheit für die Öffentlichkeit einklagen?

Es sind die Rahmenbedingungen, die uns Bürgerinnen und Bürger einfach sprachlos machen, beziehungsweise Väter und Mütter regelrecht schaudern lassen. Und während wir bangen, erscheint irgendwo bereits das nächste schlaue Buch über Strafvollzug und Forensik.